Kitas Stadt Bern: Trägerschaftsbedingte Mehrkosten abgelten
Der Gemeinderat will auch in Zukunft mit städtischen Kitas ein flächendeckendes Grundangebot in der Kinderbetreuung sicherstellen. Er schickt die Teilrevision des Betreuungsreglements (FEBR) in die öffentliche Vernehmlassung. Diese sieht unter anderem vor, den städtischen Kitas die trägerschaftsbedingten Mehrkosten mit Mitteln aus dem allgemeinen Haushalt abzugelten. Zudem soll eine Rechtsgrundlage geschaffen werden, um alle Kitas und Tagesfamilienorganisationen abgelten zu können, die Kinder mit ausgewiesenem sozialen und sprachlichen Förderbedarf betreuen. Die Vernehmlassung dauert bis Ende Mai 2025.
Das Kita-Wesen ist im Kanton Bern grundsätzlich unterfinanziert. Die aktuellen Herausforderungen auf dem Kita-Markt sind für private und städtische Kitas gross. Das System mit den Betreuungsgutscheinen hat zwar innerhalb von wenigen Jahren zu einer Vergrösserung des Angebots geführt, gleichzeitig führen stagnierende Geburtenzahlen, ein verändertes Betreuungsbedürfnis, erhöhte Kita-Tarife und die Stärkung der schulischen Tagesbetreuung zu einer sinkenden Nachfrage nach Kita-Plätzen. Die Versorgung mit Kita-Plätzen ist zudem nicht in allen Stadtteilen gleich gut.
Auch in Zukunft Grundangebot mit städtischen Kitas sicherstellen
Für den Gemeinderat ist ein bezahlbares, flächendeckendes und qualitativ gutes Angebot an Kita-Plätzen zentral für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Zudem leisten Kitas als Betreuungs- und Bildungsinstitutionen einen wichtigen Beitrag zur sozialen Integration und können Kindern helfen, gut vorbereitet in die Schule einzutreten. Aktuell verfügen die städtischen Kitas über zwölf Standorte, an denen rund 15 Prozent der Kinder betreut werden, die in der Stadt Bern eine Kita besuchen. Durch das Betreiben eigener Kita-Standorte kann die Stadt bedarfsgerecht auf Marktentwicklungen reagieren und Lücken im Service public schliessen. So stellen die städtischen Kitas auch in Quartieren mit einer geringeren Versorgung ein Angebot an Betreuungsplätzen sicher. Der Gemeinderat hält deshalb daran fest, Kitas Stadt Bern auch künftig als städtische Kitas in einer Spezialfinanzierung zu führen.
«Kitas Stadt Bern» müssen gemäss dem geltenden städtischen Reglement selbsttragend innerhalb einer Spezialfinanzierung wirtschaften. Seit dem Pandemiejahr 2020 sind aufgrund der sinkenden Nachfrage Defizite in der Spezialfinanzierung von rund 8,7 Millionen Franken aufgelaufen. Kitas Stadt Bern haben seither laufend Massnahmen zur Verbesserung des Betriebsergebnisses eingeleitet und umgesetzt. Die Massnahmen zur Kostensenkung und Ertragssteigerung belaufen sich im Jahr 2025 auf knapp 1,1 Millionen Franken. Seit 2019 wurde das Platzangebot um rund 20 Prozent reduziert. Allein im letzten Jahr wurde das Personal um rund 10 Prozent abgebaut. Dazu gehört auch die Schliessung der Kita Matte (Ende Februar 2025) und die Schliessung eines Aussenstandortes bei der Kita Lorraine (per Sommer 2025).
Trägerschaftsbedingte Mehrkosten abgelten
Alle Kitas haben unterschiedliche Voraussetzungen innerhalb des städtischen Kita-Marktes. Städtischen Kitas erwachsen durch ihre Trägerschaft sogenannte trägerschaftsbedingte Mehrkosten: Im Vergleich zu privaten Trägerschaften entstehen ihnen beispielsweise aufgrund des städtischen Personalreglementes höhere Personalkosten (Familienzulagen, Arbeitszeit, Mutterschafts-, Geburts- und Elternurlaub), Pensionskassenbeiträge sowie höhere Verwaltungs- und Informatikaufwände (Informatik, SAP). Diese höheren Kosten sind auf städtische Vorgaben zurückzuführen und müssen aktuell innerhalb der Spezialfinanzierung gegenfinanziert werden. Für das Jahr 2023 wurden gemäss externem Expert*innenbericht Mehrkosten insgesamt über einer Million Franken errechnet.
Mit der Anpassung des Betreuungsreglements (FEBR) will der Gemeinderat die Grundlage schaffen, diese trägerschaftsbedingten Mehrkosten mit Mitteln aus dem allgemeinen Haushalt abzugelten. Um Transparenz zu schaffen, soll eine externe Revisionsstelle diese Mehrkosten jährlich berechnen.
Gemäss kantonaler Gesetzgebung muss die Spezialfinanzierung ausfinanziert werden. Mit der FEBR-Vorlage soll eine Grundlage hierzu geschaffen werden. Der Gemeinderat hat in diesem Zusammenhang im Februar 2025 zur Bildung einer Rückstellung einen Nachkredit von 3,4 Millionen Franken zuhanden des Stadtrates verabschiedet.
Abgeltung für höheren Förderbedarf
Im Rahmen der Teilrevision des FEBR will der Gemeinderat zudem eine Rechtsgrundlage schaffen, um eine zusätzliche Abgeltung an diejenigen Leistungserbringer (private und städtische Kitas sowie Tagesfamilienorganisationen) ausrichten zu können, die Kinder in der Stadt Bern mit ausgewiesenem sozialen und sprachlichen Förderbedarf betreuen.
Weiter will der Gemeinderat ähnlich wie in der Stadt Zürich einen Kita-Dialog etablieren, um gemeinsam mit allen Leistungserbringern die Herausforderungen meistern zu können. Ziel dieses Dialogs ist es, dass sich die Akteur*innen im Rahmen von Sitzungen und Umfragen über ihre Anliegen austauschen und neue Ansätze in der Kinderbetreuung entwickeln können.
Weiterführung Monitoring
Im Reglement wird weiter festgehalten, dass künftig ein regelmässiges Monitoring zu den Betreuungsgutscheinen durchgeführt wird, an dem sich die Kitas freiwillig beteiligen können. Es dient der Überprüfung der anvisierten Ziele wie einer flächendeckenden Versorgung, Chancengerechtigkeit, finanzielle Entlastung von Familien mit tiefen Einkommen, gute Qualität in der Kinderbetreuung und faire Arbeitsbedingungen für das Betreuungspersonal.
Vorschlag geht in die Vernehmlassung
Der Gemeinderat schickt nun die geplante Teilrevision des FEBR in die öffentliche Vernehmlassung. Bis am 31. Mai 2025 haben interessierte Kreise und die Öffentlichkeit Gelegenheit, sich dazu zu äussern. Der Gemeinderat wird die Rückmeldungen aus der Vernehmlassung in seiner definitiven Vorlage zuhanden des Stadtrats berücksichtigen.
Die Vernehmlassungsunterlagen können unter www.bern.ch/vernehmlassungen-gemeinderat heruntergeladen werden.