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19. November 2014 | Gemeinderat, Direktionen

25 Jahre Kinderrechtskonvention

Kinderkonzept erhält eine Verjüngungskur

Gemeinderätin Franziska Teuscher nimmt den morgigen 25. Jahrestag der Kinderrechtskonvention zum Anlass, Bilanz zu ziehen und vorwärts zu schauen. In Bern haben die Kinderrechte einen hohen Stellenwert. Die BSS-Direktorin will das Kinderkonzept der Stadt Bern im kommenden Jahr aktualisieren und weiterentwickeln.

Die Direktorin für Bildung, Soziales und Sport (BSS) hat den Auftrag erteilt, im ersten Halbjahr 2015 das «Konzept für eine kindergerechte Stadt» zu überarbeiten, die Inhalte auf Aktualität zu prüfen, weiterzuentwickeln und Lücken zu schliessen. «Wir haben bewusst auf ein neues Projekt verzichtet», sagt Gemeinderätin Franziska Teuscher, «ich will auf den bestehenden Grundlagen aufbauen und so nachhaltige Kinder- und Jugendarbeit leisten.» Das Kinderkonzept der Stadt Bern wurde 1999 vom Gemeinderat verabschiedet. Bern hat damals mit dem Konzept Pionierarbeit geleistet, doch seither sind 15 Jahre vergangen und die nächste Generation von Kindern ist herangewachsen.

Kindergerechte Stadt Bern hat viel zu bieten
Die Stadt Bern will den Kindern ein Umfeld bieten, das ihrer individuellen und kollektiven Entwicklung förderlich ist. Das geht weit über Bildungs- und Gesundheitsförderung hinaus. So hat die Stadt Bern, im Sinn von Artikel 5 («Recht auf Freizeit, Spiel und Erholung») der zehn Grundrechte der Kinderrechtskonvention (siehe Kasten) in den vergangenen Jahren eine grosse Zahl von Kinder- und Jugendprojekten initiiert oder mitinitiiert. Mit dem Jugend- und Kulturzentrum Gaskessel, dem Trägerverein für die offene Jugendarbeit (TOJ) und dem Dachverband für offene Arbeit mit Kindern in der Stadt Bern (DOK) hat die BSS Leistungsverträge. Viele weitere Kinder-, Jugend-, Familien- oder Eltern-Projekte werden von der BSS finanziell mitunterstützt. Das Spektrum umfasst Angebote in der Kinderbetreuung, Spielgruppen, Kindertreffs, betreute Spielplätze, Angebote für die Freizeitgestaltung in der Jugendarbeit, Sportangebote wie Open Sundays (offene Turnhallen) sowie kulturelle Aktivitäten.

Schon bald auch ein Jugendparlament?
In Artikel 6 der zehn Grundrechte ist das Recht der Kinder festgehalten, sich zu informieren, sich mitzuteilen, gehört zu werden und sich zu versammeln. In der Stadt Bern gibt es verschiedene Mitwirkungsmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche, beispielsweise im Rahmen des Kinderparlaments oder mit der Möglichkeit, eine Jugendmotion oder ein Kinderpostulat einzureichen. Zusätzlich soll in der Stadt Bern ein Jugendparlament geschaffen werden. Im Stadtrat hat am 6. November die erste Lesung zur Einrichtung eines Jugendparlaments stattgefunden.

Geht es um Spielplatzplanungen kommt der Mitwirkungsleitfaden zum Zug: Kinder können bei der Neugestaltung von Spielplätzen aktiv mitgestalten und ihre Ideen einbringen. In den Schulen sind Schülerräte etabliert und die Befragung von Kindern und Jugendlichen ist ein wichtiges Instrument.

25 Jahre Kinderrechtskonvention
Der Tag des Kindes jährt sich dieses Jahr zum 25. Mal. Vor einem Vierteljahrhundert hat die UN-Generalversammlung die Kinderrechtskonvention angenommen; 1997 folgte die Ratifizierung durch die Schweiz. Die Kinderrechtskonvention umfasst 54 Artikel. Die Kinderrechtsorganisation der UNO (UNICEF) hat diese 54 Artikel gebündelt und zu zehn prägnanten Kinderrechten zusammengefasst. Als Kinder werden in diesem Kontext Kinder und Jugendliche von 0 bis 18 Jahren verstanden.

Die zehn wichtigsten Grundrechte von Kindern

  1. das Recht auf Gleichbehandlung und Schutz vor Diskriminierung unabhängig von Religion, Herkunft und Geschlecht;
  2. das Recht auf einen Namen und eine Staatszugehörigkeit;
  3. das Recht auf Gesundheit;
  4. das Recht auf Bildung und Ausbildung;
  5. das Recht auf Freizeit, Spiel und Erholung;
  6. das Recht, sich zu informieren, sich mitzuteilen, gehört zu werden und sich zu versammeln;
  7. das Recht auf eine Privatsphäre und eine gewaltfreie Erziehung im Sinne der Gleichberechtigung und des Friedens;
  8. das Recht auf sofortige Hilfe in Katastrophen und Notlagen und auf Schutz vor Grausamkeit, Vernachlässigung, Ausnutzung und Verfolgung;
  9. das Recht auf eine Familie, elterliche Fürsorge und ein sicheres Zuhause;
  10. das Recht auf Betreuung bei Behinderung.

Direktion für Bildung, Soziales und Sport

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