Kein Personenlimit mehr für Berner Hallen- und Freibäder
Die Lockerungen des Bundesrats zu den Corona-Schutzmassnahmen vom 19. Juni führen zu einer weiteren Normalisierung im Hallen- und Freibadbetrieb: Das Personenlimit fällt für alle Berner Badis ab sofort weg. Ebenso die Beschränkung der Aufenthaltsdauer in den Hallenbädern. Es gilt jedoch weiterhin die Mindestdistanz von 1,5 Metern und die Hygieneregeln einzuhalten.
Die jüngsten Lockerungen des Bundesrats vom 19. Juni 2020 haben grossen Einfluss auf den Betrieb der Hallen- und Freibäder: Neu gibt es keine Vorgaben mehr dazu, wie viele Personen sich gleichzeitig in einem Bad befinden dürfen. Bisher galt die Regel von maximal einer Person pro 10 Quadratmetern. Diese hatte dazu geführt, dass das Sportamt der Stadt Bern für die Berner Badis ein Personenlimit festlegen und in den Hallenbädern die Aufenthaltsdauer beschränken musste. Beides fällt ab sofort weg.
In allen Hallen- und Freibädern gilt aber nach wie vor: Die Mindestdistanz von 1,5 Metern ist einzuhalten und die Hygieneempfehlungen sind zu beachten. Das Sportamt ruft die Badi-Gäste dazu auf, sich eigenverantwortlich an diese Regeln zu halten. Gezielte Kommunikationsmassnahmen vor Ort unterstützen sie dabei.
Personenlimit in Ausnahmesituationen
Das Sportamt der Stadt Bern behält sich vor, die Anzahl Besucherinnen und Besucher der Hallen- und Freibäder bei Ausnahmesituationen zu limitieren. Dies, wenn es bei sehr hohem Personenaufkommen nicht mehr möglich ist, den Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. An den Eingängen der Badis werden die ein- und austretenden Personen deshalb weiterhin gezählt. Personendaten werden nicht erhoben.
Das Sportamt geht davon aus, dass eine Limitierung höchstens vereinzelt eintritt. Die «Ampeln» zum Personenlimit auf der Internetseite des Sportamts informieren jederzeit aktuell, ob in einer Badi eine Limitierung nötig wird: www.sportamt-bern.ch
Aktualisierte Schutzkonzepte
Das Sportamt der Stadt Bern hat die Schutzkonzepte zu den Hallen- und Freibädern sowie zum organisierten Sport in Sportanlagen gemäss den Entscheidungen des Bundesrats vom 19. Juni 2020 überarbeitet. Sie stehen auf der Internetseite des Sportamts zum Download zur Verfügung: https://www.sportamt-bern.ch/schutzkonzepte_sportanlagen/