Initiative des Vereins Spurwechsel ist gültig
Der Gemeinderat hat die vom Verein Spurwechsel eingereichte Initiative «Verkehrsmonster Wankdorf stoppen! Kein Mehrverkehr durch Nationalstrassenprojekte» für gültig erklärt.
Die «Spurwechsel-Initiative» ist mit 5892 gültigen Unterschriften formell zustande gekommen. Nötig sind dafür mindestens 5000 Unterschriften von in der Stadt Bern stimmberechtigten Personen. Daneben hat der Gemeinderat die materielle Gültigkeit der Initiative geprüft.
Der Initiativtext beinhaltet allgemeine verkehrspolitische Grundsätze, zu denen der Gemeinderat verpflichtet werden soll: Er soll sich gegen Nationalstrassenprojekte, die Mehrverkehr ermöglichen, sowie für bessere Lebens- und Wohnqualität in den Quartieren durch Entlastung des Siedlungsraums und Schutz der Bevölkerung vor Verkehrsemissionen, einsetzen. Gemäss der Gemeindeordnung der Stadt Bern sind solche «Grundsätze der Verkehrspolitik» initiativfähig.
Nicht zulässig wären hingegen konkrete Handlungsanweisungen zu einzelnen Projekten. Vor diesem Hintergrund erachtet es der Gemeinderat als problematisch, dass den Unterzeichner*innen der vorliegenden Initiative durch den Initiativtitel sowie den Hinweis auf zwei konkrete Autobahnprojekte suggeriert wird, der Gemeinderat werde mit der Initiative bei diesen Projekten zu konkreten Handlungen verpflichtet. Zudem wird der Eindruck erweckt, durch die Initiative könne das Projekt «Umgestaltung Anschluss Wankdorf» gestoppt werden. Dies ist nicht der Fall: Das Projekt liegt erstens in der Zuständigkeit des Bundes und befindet sich zweitens in einem Verfahrensstand, in welchem die Stadt gar keine Möglichkeit mehr hat, es zu verhindern (siehe Faktenblatt (PDF, 71.8 KB) unten). Entsprechend eingeschränkt sind die dem Gemeinderat in dieser Sache zur Verfügung stehenden Mittel.
Trotz der erläuterten Einwände kommt der Gemeinderat zum Schluss, dass der Initiative insgesamt ein Zweck beigemessen werden kann, der sie nicht klarerweise als ungültig erscheinen lässt. ist. Die Initiative verstösst weder gegen übergeordnetes Recht noch ist sie offensichtlich undurchführbar. Der Gemeinderat hat sie deshalb für gültig erklärt.
Als nächstes wird der Gemeinderat innerhalb der vorgegebenen Frist von zwölf Monaten seit Einreichung der Initiative inhaltlich Stellung zur Initiative beziehen.
Dokumente
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Faktenblatt Massnahmen des Gemeinderats bei Nationalstrassenprojekten (PDF, 71.8 KB) |