Information und Beratung zum Thema Ergänzungsleistungen
Bezügerinnen und Bezüger von AHV- und IV-Renten haben das Recht auf Ergänzungsleistungen, wenn das Einkommen aus den Renten nicht ausreicht. An einer Informationsveranstaltung bietet die AHV-Zweigstelle der Stadt Bern am 27. Oktober 2017 Interessierten die Gelegenheit, sich einen vertieften Einblick ins Thema zu verschaffen.
Wann hat jemand Anspruch auf Ergänzungsleistungen? Welche Faktoren spielen bei der Berechnung der Ergänzungsleistungen eine Rolle? Mit solchen Fragen sind Rentnerinnen und Rentner konfrontiert, wenn ihre AHV- oder IV-Renten nicht ausreichen, um einen bescheidenen Lebensstandard zu finanzieren und sie Ergänzungsleistungen beantragen möchten. Weil bei der Berechnung der Leistungen zahlreiche gesetzliche Bestimmungen zur Anwendung kommen, bietet die AHV-Zweigstelle der Stadt Bern am 27. Oktober 2017 an einer Informationsveranstaltung interessierten Rentnerinnen und Rentnern die Möglichkeit, Fragen zu stellen. Es werden auch wichtige Aspekte, wie zum Beispiel die Bedeutung von Vermögen, die Auswirkungen von Schenkungen und Erbvorbezügen und das konkrete Vorgehen bei der Geltendmachung der Zusatzleistungen zur Sprache kommen. Thema sind zudem weitere Angebote und Dienstleistungen für die nachberufliche Phase.