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1. Oktober 2013 | Gemeinderat, Direktionen

Informationsveranstaltung

Information und Beratung zum Thema Ergänzungsleistungen

Bezügerinnen und Bezüger von AHV- und IV-Renten haben das Recht auf Ergänzungsleistungen, wenn das Einkommen aus den Renten nicht ausreicht. Im Rahmen einer Infoveranstaltung am Dienstag, 29. Oktober 2013, bietet das Alters- und Versicherungsamt einen vertieften Einblick ins Thema.

Wann hat jemand Anspruch auf Ergänzungsleistungen? Welche Faktoren spielen bei der Berechnung der Ergänzungsleistungen eine Rolle? Mit solchen Fragen sind Rentnerinnen und Rentner konfrontiert, wenn ihre AHV- oder IV-Renten nicht ausreichen und sie Ergänzungsleistungen beantragen möchten. Weil bei der Berechnung von Ergänzungsleistungen zahlreiche gesetzliche Bestimmungen zur Anwendung kommen, bietet das Alters- und Versicherungsamt anlässlich der Informationsveranstaltung Interessierten die Möglichkeit, Fragen zu stellen und sich am Schluss der Veranstaltung individuell beraten zu lassen. Ausserdem können sich Interessierte über weitere Angebote und Dienstleistungen für die nachberufliche Phase informieren.

Am Informationsanlass wird auch auf wichtige Aspekte, wie zum Beispiel die Bedeutung von Vermögen, die Auswirkungen von Schenkungen und Erbvorbezügen und das konkrete Vorgehen bei der Geltendmachung der Zusatzleistungen eingegangen. Die nächste Informationsveranstaltung findet statt am:

Dienstag, 29. Oktober 2013, 14.00 bis 16.00 Uhr
im Kirchgemeindehaus Markus, Tellstrasse 35, 3014 Bern
(Bus Nr. 20 Wankdorf Bahnhof bis Haltestelle Markuskirche)

Direktion für Bildung, Soziales und Sport

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