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19. Oktober 2017 | Gemeinderat, Direktionen

In der Eymatt soll ein neues Tierheim realisiert werden

In der Waldlichtung an der Wohlenstrasse in der Eymatt soll ein neues Tierheim gebaut werden. Die heutige Anlage in Oberbottigen bietet zu wenig Platz und genügt den Anforderungen an eine tiergerechte Haltung nicht mehr. Der Gemeinderat hat die entsprechende Überbauungsordnung mit Zonenplanänderung zuhanden des Stadtrates verabschiedet. Stimmt das Parlament der Vorlage zu, werden die Stimmberechtigten voraussichtlich im März 2018 darüber befinden.

Das Tierheim in Oberbottigen bietet seit langer Zeit zu wenig Platz, um die betreuten Findeltiere tiergerecht unterzubringen. Es liegt in unmittelbarer Nähe von Siedlungsgebiet. Aufgrund der Lärmbelastung kommt eine Erweiterung oder Sanierung des Tierheims am heutigen Standort nicht in Frage. Der Verein Berner Tierschutz sucht deshalb seit längerem nach einem Ersatzstandort.

Von den rund zehn geprüften Standorten erwies sich ein Neubau an der Wohlenstrasse im Bremgartenwald als einzige realisierbare Variante. Dort ist kaum mit Beeinträchtigungen von Natur und Nachbarschaft zu rechnen. Zudem ist das benötigte Grundstück bereits erschlossen und befindet sich in einer Bauzone. Auf der Lichtung befinden sich heute ein unterirdischer Erdgasröhrenspeicher mit oberirdischem Infrastrukturbau sowie ein stillgelegtes Forsthaus.

Umzonung notwendig

Damit das geplante Tierheim realisiert werden kann, muss eine Überbauungsordnung erlassen werden. Diese sieht eine Umzonung vor. Die bestehende Zone für private Bauten und Anlagen im allgemeinen Interesse wird demnach in eine Zone für den Bereich des Erdgasröhrenspeichers sowie in eine Zone für das geplante Tierheim unterteilt. Konkret erlaubt die Überbauungsordnung auf der ganzen Waldlichtung zweistöckige Gebäude, die sich bezüglich Farb- und Materialwahl unauffällig in die Umgebung einfügen müssen. Im Bereich des Tierheims ist eine maximale Gebäudehöhe von zehn Metern gestattet, während im Bereich des Erdgasröhrenspeichers eine maximale Gebäudehöhe von acht Metern erlaubt ist.

Neue Zufahrt von der Wohlenstrasse

Der Bereich des Erdgasröhrenspeichers wird unabhängig vom Tierheim von Süden her erschlossen. Die Erschliessung des Tierheims erfolgt über eine neue Zufahrt von der Wohlenstrasse im Nordwesten der Lichtung. Auf dem Gelände ist ausreichend Raum für Besucherinnen- und Besucherparkplätze vorgesehen. Zusätzliches Verkehrsaufkommen kann durch das bestehende Strassennetz aufgefangen werden. Die gesamte Waldlichtung wird der Lärmempfindlichkeitsstufe ES III zugeordnet, was der Lärmbelastung einer Zone mit gemischter Nutzung entspricht. Gemäss einem externen Gutachten ist die Lärmbelastung für die Fauna des Bremgartenwalds sowie für die nächstgelegenen Wohnquartiere unproblematisch.

Abstimmung zu Überbauungsordnung

Die neue Überbauungsordnung schafft die planungsrechtliche Voraussetzung für den Bau eines neuen Tierheims. Weil es sich dabei um eine Änderung der baurechtlichen Grundordnung handelt, entscheiden nach einer Zustimmung des Stadtrates die Stimmberechtigten über die Vorlage.

Vortrag an den Stadtrat

Vortrag an den Stadtrat
Titel
Stadtratsvortrag Tierheim Eymatt (PDF, 138.7 KB)

Gemeinderat Stadt Bern

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