Hilfe für Betriebe, Kulturschaffende und Sportvereine
Im Zusammenhang mit der Corona-Krise unterstützt die Stadt Bern Betriebe, Selbständige, Kulturschaffende oder Sportvereine mit Informationen und Hinweisen zu Kontaktstellen auf ihren Webseiten. Damit will sie einen Beitrag zur Stabilisierung der regionalen Wirtschaft leisten.
Im Zuge der Corona-Krise kämpfen viele Betriebe, Selbständige, Kulturschaffende und Sportvereine ums wirtschaftliche Überleben. Der Bundesrat hat am 20. März 2020 zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Ausbreitung des Coronavirus ein umfassendes Massnahmenpaket beschlossen. Auch die Stadt Bern will die Betroffenen im Rahmen ihrer Möglichkeiten unterstützen. Auf den städtischen Webseiten finden Betroffene wichtige Informationen, die in den kommenden Tagen laufend aktualisiert und ergänzt werden. Die wichtigsten Merkblätter und Infos zu den Bereichen Wirtschaft, Sport und Kultur sind unter den nachfolgend aufgeführten Links zu finden:
Unterstützung im Bereich Wirtschaft
Das Wirtschaftsamt der Stadt Bern hat die wichtigsten Beschlüsse des Bundesrates auf der Webseite «Firmen in Notlage - so geht's weiter!» zusammengefasst. Die Informationen sind eine Hilfeleistung für die betroffenen Betriebe und Selbständige und sollen ihnen die Handhabung der verordneten Massnahmen erleichtern. Es geht um Fragen wie: Was können Betriebe tun, denen die Aufträge wegbrechen? Wie können sie Kurzarbeit anmelden? Was können Selbständige tun, die wegen den Massnahmen des Bundesrates ihren Betrieb schliessen mussten?
Auch die Organisation Berncity bietet Hilfestellung für Betriebe an, im Moment vor allem für die rasche Voranmeldung zur Kurzarbeit. In Betrieb ist auch eine Hotline, Tel. 031 318 01 01
Fokus Bern, HIV Sektion Bern, Bern City und KMU Kanton Bern haben zudem «Fokus Corona» lanciert. Das Portal bezweckt, in den wichtigsten Themenbereichen die relevanten Informationen, Initiativen und Projekte zu vermitteln.
Unterstützung im Bereich Kultur
Kultur Stadt Bern hat Informationen für Kulturschaffende, Kulturinstitutionen und Kulturveranstalter auf ihrer Website zusammengestellt. Zu finden sind Informationen zur Handhabung von Projektbeiträgen, zum Umgang mit Institutionen mit pauschaler Programmförderung oder Institutionen mit einem Leistungsvertrag, sowie Informationen zur Entschädigung bei Erwerbsausfällen von freischaffenden und selbständigerwerbenden Kulturschaffenden, Kurzarbeitsentschädigungen und dem Massnahmenpaket des Bundes. Die Informationen werden laufend aktualisiert. Kultur Stadt Bern ist telefonisch von Montag bis Freitag, 9.00 – 11.30 Uhr und 14.00–16.00 Uhr erreichbar.
Unterstützung im Bereich Sport
Das Sportamt der Stadt Bern informiert mit einem Merkblatt, an wen sich Sportanbietende und Sportvereine wenden können, die in finanzielle Notlage geraten. Das Merkblatt richtet sich an Selbständige und Betriebe, die im Sportbereich tätig sind, zum Beispiel Schwimmlehrerinnen, Yogalehrer und Personal Trainer, Sportverbände, Sportvereine und Fitnessclubs, aber auch Profisportlerinnen und -sportler. Es umfasst zudem Informationen zur Soforthilfe, die der Bundesrat Sportorganisationen (Leistungs- und Profisport) und Sportvereinen (Breitensport) gesprochen hat.
Einen Wegweiser für wichtige Informationen der Stadt Bern zum Coronavirus sowie Kontaktstellen von Bund und Kanton finden Sie unter www.bern.ch/coronavirus.
Sozialdienst: Beratung sichergestellt
Der Sozialdienst der Stadt Bern steht allen bedürftigen Personen weiterhin zur Verfügung. Für bereits unterstützte Personen ergeben sich keine wesentlichen Veränderungen. Die Ausrichtung von Sozialhilfeleistungen und eine der Situation angepasste persönliche Beratung sind sichergestellt. Neuanmeldungen für den Bezug von Sozialhilfe sind von Montag bis Donnerstag von 14.00 - 16.30 Uhr und am Freitag von 14.00 -15.30 Uhr an der Schwarztorstrasse 71 möglich. Der Sozialdienst kann auch per Mail erreicht werden unter sozialdienst@bern.ch und telefonisch unter 031 321 60 27.
Für Auskünfte zu den Hilfsmassnahmen, welche der Bund für Selbständigerwerbende und für Personen mit temporären Arbeitsverträgen beschlossen hat, wird das Wirtschaftsamt zuständig sein. Personen, welche keinen Anspruch auf Hilfeleistungen des Bundes haben, können sich an den Sozialdienst wenden.