Heimfall des Zieglerareals geregelt
Der Gemeinderat hat für das Baurecht auf dem städtischen Areal des ehemaligen Zieglerspitals, das gemäss Spitalversorgungsgesetz bei der Spitalschliessung an den Grundeigentümer heimfällt, einen Aufhebungsvertrag und die Heimfallsentschädigung in der Höhe von 7,1 Millionen Franken genehmigt. In einem voraussichtlich ab 2018 startenden Planänderungsverfahren soll eine Fläche von rund 40‘500 Quadratmetern einer neuen Nutzung zugeführt werden.
Die Stadt Bern als Grundeigentümerin hat das Areal des ehemaligen Zieglerspitals im Baurecht an die Spital Netz Bern AG abgegeben. Mit der Einstellung des Spitalbetriebs wurde der gesetzlich vorgesehene Heimfall des Baurechts an die Stadt Bern eingeleitet. Nun hat die kantonale Gültschätzungskommission die Heimfallsentschädigung festgelegt, welche durch die Stadt an die Spital Netz Bern AG für die Übernahme der von ihr erstellten Gebäude zu leisten ist.
Der Gemeinderat hat den Vertrag zur Aufhebung des selbstständigen und dauernden Baurechts genehmigt. Zudem beschloss er die gebundene Ausgabe der Heimfallsentschädigung in der Höhe von 7,1 Millionen Franken, die über Mieterträge während der Zwischennutzungsphase bis zum Rückbau refinanziert wird. Der Übergang von Nutzen und Gefahr der bestehenden Gebäude an die Stadt erfolgt per 1. Januar 2017.
Nutzungsplanung voraussichtlich ab 2018
In einem voraussichtlich ab 2018 startenden Planänderungsverfahren soll die Gesamtfläche des Zieglerareals von rund 40‘500 Quadratmetern einer neuen Nutzung zugeführt werden. Nach aktueller Planung besteht das Ziel, nach umfangreichen Planungsarbeiten und nach Ablauf der befristeten Zwischenmietverträge, unter anderem mit dem Bund für das Bundesasylzentrum, ab 2023 mit der Realisierungsphase beginnen zu können.