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1. Dezember 2016 | Gemeinderat, Direktionen

Grosse Schanze: Vereinbarung zur Nutzung abgeschlossen

Die Stadt Bern, der Kanton Bern, die Schweizerischen Bundesbahnen SBB, die Grosse Schanze AG und die Universität Bern haben eine Vereinbarung zur Nutzung der Grossen Schanze abgeschlossen. Darin werden die Zuständigkeiten für die Bewirtschaftung, die Mitsprache bei Entscheidungen zur Nutzung sowie der Ablauf für Bewilligungen von Veranstaltungen geregelt.

Die Parkanlage Grosse Schanze ist eine der wichtigsten Grünanlagen in der Stadt Bern. Grundeigentümer der Anlage sind der Kanton Bern und die SBB. Der Grosse Schanze AG als Baurechtsnehmerin gehört u.a. das Parkhaus auf dem sich der grössere Teil der Grünanlage befindet. In den 1960er-Jahren wurde die Grosse Schanze in einem Vertrag zwischen Kanton und Stadt als öffentliche Parkanlage definiert. Die Stadt Bern hat im Gegenzug den Unterhalt übernommen. Seither hat die Nutzung stark zugenommen und regelmässig wurden auch kommerzielle Anlässe wie Orange Cinéma und Beach-Bars bewilligt. Bisher bestanden jedoch weder eine generelle Regelung zur Nutzung noch ein Mitspracherecht der Stadt.

Alle Beteiligten konnten nun auf Initiative der Stadt Bern eine Nutzungsvereinbarung abschliessen. Diese sieht vor, dass die Grosse Schanze wie bis anhin in erster Linie der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen soll. Neu werden die vereinzelt stattfindenden Veranstaltungen nicht mehr durch den Kanton, sondern wie bei städtischen Anlagen auch vom Polizeiinspektorat (Veranstaltungsmanagement) der Stadt Bern bewirtschaftet und bewilligt. Das Veranstaltungsmanagement spricht sich im Rahmen deren Mitspracherechte mit den anderen Vertragsparteien ab. Ein neu geschaffenes Koordinationsgremium wird sich zukünftig allen Fragen zur Entwicklung und Nutzung der Grossen Schanze annehmen. Dazu wird auch die Quartierorganisation miteinbezogen. Die Vereinbarung tritt auf den 1. Januar 2017 in Kraft und kommt auch während der Umbauphase des Hauptbahnhofs Bern zur Anwendung, welche die Nutzungsmöglichkeiten auf der Grossen Schanze in den kommenden Jahren einschränken wird.

Mit der Nutzungsvereinbarung werden auch die Forderungen der Motion der Fraktion GB/JA aus dem Jahr 2012 «Grosse Schanze – Verträge zwischen der Stadt und der Grossen Schanze AG sind neu zu verhandeln» erfüllt. Diese hatte unter anderem Neuverhandlungen bei der Ausgestaltung der Zuständigkeitsverhältnisse und ein geeignetes Gremium, das für die Nutzung zuständig ist, gefordert.

Informationsdienst Stadt Bern

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