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23. Januar 2014 | Gemeinderat, Direktionen

Kindertagesstätten

Betreuungsgutscheine: Gremium soll Umsetzung kritisch begleiten

Zur Einführung der Betreuungsgutscheine für Kindertagesstätten hat die Direktion für Bildung, Soziales und Sport im Auftrag des Gemeinderats eine Begleitgruppe eingesetzt. Das breit abgestützte Gremium setzt sich mit grundlegenden Fragen auseinander und formuliert Empfehlungen an Verwaltung und Politik.

Die Begleitgruppe besteht aus Vertretungen der privaten und städtischen Kindertagesstätten sowie aus Vertretungen der Politik und des kantonalen Sozialamts. Zudem entsendet die Direktion für Bildung, Soziales und Sport (BSS) zwei Vertretungen in die Begleitgruppe. Das Gremium hat die Aufgabe, die Umsetzung des neuen Betreuungsreglements der Stadt kritisch zu begleiten. Sie soll prüfen, ob die Umsetzung praxistauglich und die Rechtsgleichheit aller Betroffenen gewahrt ist. Auch soll sie auf Lücken oder Unklarheiten hinweisen, die Kommunikation unterstützen und Erfolgskontrollen vornehmen.

Empfehlungen erwünscht
Das Reglement über die familienergänzende Betreuung von Kindern und Jugendlichen (FEBR) ist durch den Gemeinderat und die Verwaltung umzusetzen. Das Begleitgremium kann daher nur Empfehlungen formulieren. Diese sind in diesem anspruchsvollen Umstellungsprozess willkommen und gewünscht.

Mitglieder der Begleitgruppe

-       Alex Haller, Leiter Jugendamt

-       Claudia Mannhart, stv. Generalsekretärin der Direktion BSS

-       Renata Rotem, Bereichsleitung Tagesstätten Süd, Jugendamt

-       Pia Aeschimann, Geschäftsführerin Kindertagesstätten Murifeld

-       Marion Baldesberger, Leiterin Kita Krokofant

-       Christiane Bohni, Mitglied Vorstand / Geschäftsführung leolea

-       Michael Köpfli, Stadtrat glp (Komitee für die Betreuungsgutscheine)

-       Lea Kusano, Stadträtin SP (Komitee Betreuungsgutscheine ja, aber fair)

-       Esther Christen, Kantonales Sozialamt, Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern

Betreuungsgutscheine seit 1. Januar
Seit dem 1. Januar 2014 gilt für die Betreuung von Kindern im Vorschulalter das System der Betreuungsgutscheine. Dabei wählen Eltern eine Kita (die von der Stadt zugelassen ist) und beantragen beim Jugendamt der Stadt Bern einen Gutschein.

Anspruch auf einen Betreuungsgutschein haben erwerbstätige Eltern mit Wohnsitz in der Stadt Bern. Ausbildung und Vermittlungsfähigkeit Arbeitsloser nach den Vorschriften des eidgenössischen Rechts werden der Erwerbstätigkeit gleichgestellt. Ebenso besteht Anspruch aus sozialen oder gesundheitlichen Gründen, die von einer Fachstelle bestätigt sind. Die Höhe des Gutscheins richtet sich nach den wirtschaftlichen Verhältnissen der Familie.

 

Informationsdienst Stadt Bern

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