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13. Februar 2020 | Gemeinderat, Direktionen

Geschenkannahmeverbot für Mitarbeitende konkretisiert

Mitarbeitende der Stadtverwaltung dürfen nur Geschenke und Einladungen annehmen, wenn es sich dabei um geringfügige Leistungen und Aufmerksamkeiten handelt. Was genau als geringfügig gilt, war bisher in den städtischen Personalvorschriften nicht klar geregelt. Gestützt auf einen Vergleich mit anderen öffentlich-rechtlichen Körperschaften hat der Gemeinderat die Annahme von Geschenken und Einladungen nun konkretisiert. Fortan gelten die folgenden Marktwerte:

  • 100 Franken bei Einzelgeschenken pro Jahr und Schenkerin oder Schenker
  • 25 Franken pro Person bei Kollektivgeschenken an eine Dienststelle oder mehrere Angestellte pro Jahr und Schenkerin oder Schenker
  • 300 Franken bei Einladungen pro Jahr und Schenkerin oder Schenker

Geringfügige Geschenke dürfen nur angenommen werden, wenn sie sozial üblich sind. Die Annahme einer Einladung muss zudem von dienstlichem Interesse sein, indem sie Informations-, Weiterbildungs- oder Vernetzungszwecken dient.

Gemeinderat der Stadt Bern

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