Gemeindewahlen: Unterlagen sind vereinzelt unvollständig
Der Stadtkanzlei wurden aus der Bevölkerung mehrere Fälle gemeldet, in denen die verschickten Unterlagen für die Gemeindewahlen vom 29. November unvollständig waren. Dabei fehlte jeweils ein Teil der Listen für die Gemeinderatswahlen. Die Stadtkanzlei bittet alle Stimmberechtigten, das Material zu überprüfen und sich gegebenenfalls beim Stimmregister zu melden, damit die fehlenden Un-terlagen umgehend nachversandt werden können.
Bis heute Donnerstag haben sich rund 20 Stimmberechtige mit dem Hinweis an die Stadtkanzlei gewandt, dass das ihnen zugestellte Wahlmaterial unvollständig sei. Konkret fehlten Teile des zusammengeklebten «Blöcklis» mit den Listen für die Gemeinderatswahlen. Das vollständige hellblaue A5-«Blöckli» sollte einen leeren Wahlzettel sowie die vier Listen Bürgerliches Bündnis (BüBü), Mitte-Liste (Mitte), RotGrünMitte (RGM) und Ensemble c’est tout (ZÄMÄ) enthalten.
Das unvollständige Material ist auf einen Fehler bei der Aufbereitung der gedruckten Wahlzettel durch einen externen Dienstleister der Stadtkanzlei zurückzuführen. Nach aktuellem Wissensstand – namentlich aufgrund von grösseren stichprobeweisen Kontrollen – ist nicht von einem systematischen Fehler auszugehen, sondern es dürfte sich um Einzelfälle handeln. Die Stadtkanzlei geht daher davon aus, dass die grosse Mehrheit der Wahlberechtigten das korrekte und vollständige Wahlmaterial zugestellt worden ist. Sie trifft derzeit weitere Abklärungen, um die genaue Ursache der Fehlversände zu eruieren.
Unterlagen überprüfen – Fehler melden
Die Stadtkanzlei bedauert den Fehler und bittet die Stimmberechtigten, das Wahlmaterial zu überprüfen und allfällige Mängel umgehend dem Stimmregister zu melden: Telefon 031 321 77 05, stimmregister@bern.ch. Die vollständigen Unterlagen werden den Betroffenen nach der Meldung umgehend zugesandt.
Die Unterlagen zu den Stadtratswahlen und zur Stadtpräsidiumswahl sollten den Stimmberechtigten vollständig zugestellt worden sein. Die Stadtkanzlei bittet die Stimmberechtigten aber auch hier um Überprüfung des Materials. Es sollte für die Stadtratswahlen einen leeren A3-Wahlzettel sowie die 19 Listen und für die Stadtpräsidiumswahl einen leeren rosa A6-Wahlzettel und die Namensliste enthalten. Zum Wahlmaterial gehört schliesslich auch die Wahlanleitung der Stadtkanzlei.