Gemeinderat zieht Entscheid gegen Überbrückungshilfe weiter
Der Gemeinderat nimmt den Entscheid der Regierungsstatthalterin mit Bedauern zur Kenntnis, mit welchem die Beschwerde gegen die Verlängerung der Überbrückungshilfe gutgeheissen wurde. Die Regierungsstatthalterin kommt zum Schluss, bei der Überbrückungshilfe handle es sich um Sozialhilfe. Die Fachleute haben aber beim Erarbeiten der Überbrückungshilfe sehr viel Wert daraufgelegt, klare Unterschiede zur öffentlich-rechtlichen Sozialhilfe zu schaffen. Die Überbrückungshilfe ist als eine temporäre Hilfe ausgestaltet, die zu keiner dauerhaften Rechtsbeziehung zwischen Staat und Mensch führt. Vielmehr hatte sich im ersten Pilotjahr 2023 gezeigt, dass mit der niederschwelligen Hilfe für armutsbetroffene Menschen eine gewichtige Lücke im System der sozialen Sicherheit geschlossen werden konnte. Dies hat auch die Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) in ihrer begleitenden wissenschaftlichen Evaluation festgestellt. Aus Sorge um das Wohlergehen der Schwächsten hat der Gemeinderat beschlossen, beim Verwaltungsgericht des Kantons Bern Beschwerde gegen den Entscheid der Regierungsstatthalterin einzulegen.