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7. September 2023 | Gemeinderat, Direktionen

Gemeinderat will E-Trottinett-Verleih weiterführen

Der Gemeinderat hat entschieden, das gut etablierte E-Trottinett-Verleihsystem in der Stadt Bern weiterzuführen. Um potenzielle Nutzungskonflikte im öffentlichen Raum zu vermeiden, soll im Rahmen des Bewilligungsverfahrens die Flottengrösse auf 300 Fahrzeuge beschränkt werden. Neu wird zudem nur noch ein Anbieter zugelassen.

E-Trottinett-Verleihsysteme etablieren sich weltweit als Teil der städtischen Mobilität, so auch in der Stadt Bern. Sie können als Ergänzung zu einem gut ausgebauten öffentlichen Verkehr und dem Veloverleihsystem einen Beitrag für ein flächeneffizientes Mobilitätsangebot leisten.

Angepasstes Angebot

Der Gemeinderat will, dass Einwohnende, Pendlerinnen und Besucher auch künftig von diesem Angebot Gebrauch machen können. Weil die momentane Bewilligung für das E-Trottinett-Verleihsystem 2024 abläuft, wird ein neues Bewilligungsverfahren durchgeführt. Dies im Gegensatz zu anderen Schweizer Städten, die für solche Angebote lediglich eine Meldepflicht vorschreiben.

Der Gemeinderat ist sich bewusst, dass der Nutzungsdruck auf den öffentlichen Raum in den vergangenen Jahren gestiegen ist. Um potenzielle Nutzungskonflikte zu vermeiden, wird die Flottengrösse von aktuell 350 E-Trottinetts auf 300 beschränkt und nur noch ein statt zwei Anbieter zugelassen. Interessierte Anbieter können ihr Gesuch vom 7. September bis 6. Oktober einreichen. Die Bewilligung wird per 1. Februar 2024 für fünf Jahre erteilt.

Strenge Auflagen haben sich bewährt

In der Vergangenheit sind bei der Stadt Bern nur wenige Reklamationen eingegangen, die den E-Trottinett-Betrieb betreffen. Der Gemeinderat wertet dies als Zeichen dafür, dass sich die vergleichsweise strengen Zulassungskriterien bewährt haben. Diese sollen denn auch weiterhin gelten: Damit weiterhin ein stadtverträglicher Betrieb garantiert ist, dürfen öffentliche Veloabstellflächen nur beschränkt genutzt werden, falsch parkierte E-Trottinette müssen von den Betreibern weggeräumt werden und es gibt weiterhin Zonen, in denen man mit E-Trottinetts nicht fahren oder abstellen darf – z.B. grosse Teile der Innenstadt. Der Betreiber stellt zudem eine Hotline zur Verfügung, wo störend oder falsch parkierte E-Trottinetts gemeldet werden können.

Für E-Trottinetts gelten dieselben Verkehrsregeln wie für langsame E-Bikes (ohne Nummernschild). Die Fortbewegung darf ausschliesslich auf der Strasse oder auf Velowegen bzw. Velostreifen erfolgen. Die Benützung des Trottoirs ist für E-Trottinetts verboten.

Gemeinderat der Stadt Bern

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