Gemeinderat will E-Trottinett-Verleih geordnet zulassen
Der Gemeinderat hat entschieden, unter strengen Auflagen E-Trottinett-Verleihsysteme in der Stadt Bern zuzulassen. Hierzu wird nun ein Bewilligungsverfahren durchgeführt.
E-Trottinett-Verleihsysteme etablieren sich weltweit als Teil der städtischen Mobilität. Nachdem verschiedene interessierte Anbieter in den vergangenen Monaten an die Stadt Bern gelangt sind, hat der Gemeinderat entschieden, die Einführung solcher Verleihsysteme geordnet zuzulassen. Im Gegensatz zu anderen Schweizer Städten, die für solche Angebote lediglich eine Meldepflicht kennen, muss allerdings in der Stadt Bern ein Bewilligungsverfahren durchlaufen werden.
Bewilligung für maximal drei Jahre
Der Gemeinderat ist sich bewusst, dass der Nutzungsdruck auf den öffentlichen Raum bereits hoch ist. Aus diesem Grund hat er die Erteilung einer Bewilligung an strenge Auflagen geknüpft. Insgesamt wird die Flottengrösse vorerst auf 200 E-Trottinette beschränkt. Sollten zwei Anbietende den Zuschlag erhalten, sind insgesamt 250 E-Trottinette auf Stadtgebiet erlaubt. Weiter wurden E-Trottinette-freie Zonen definiert – z.B. grosse Teile der Innenstadt – in denen E-Trottinette weder gefahren noch abgestellt werden dürfen. Die Bewilligung gilt für ein Jahr. Danach ist eine Evaluation vorgesehen. Je nach Resultat kann die Betriebsbewilligung um weitere zwei Jahre verlängert und bei Bedarf angepasst werden. Interessierte Anbieter können ihr Gesuch vom 8. Juli bis 21. August 2020 einreichen.
E-Trottinette nur auf der Strasse erlaubt
Die E-Trottinette werden an virtuellen Ausleihstationen oder vordefinierten Abstellplätzen durch die Anbieterfirma platziert und stehen den Nutzenden innerhalb eines geografisch definierten Bereichs zur Verfügung (Geofencing). Über eine App können die Trottinette lokalisiert, gebucht und ausgeliehen werden. Nach Gebrauch dürfen die E-Trottinette grundsätzlich überall dort abgestellt werden, wo dies auch für Velos erlaubt ist. Ebenfalls gelten für E-Trottinette dieselben Verkehrsregeln wie für langsame E-Bikes (ohne Nummernschild). Die Fortbewegung darf ausschliesslich auf der Strasse
oder auf Velowegen bzw. Velostreifen erfolgen. Die Benützung des Trottoirs ist für E-Trottinette verboten.
Dokumente
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Allgemeine Bestimmungen zu E-Trottinett-Verleihsystem (PDF, 2.4 MB) |