Gemeinderat verabschiedet städtisches Klimareglement
Der Gemeinderat hat das städtische Reglement über Klimaschutz (Klimareglement) zuhanden der vorbereitenden Kommission und des Stadtrats verabschiedet. Es stellt ein wichtiges Element der städtischen Klimapolitik dar. Das deutliche Ja in der Stadt Bern zur Totalrevision des eidgenössischen CO2-Gesetzes bestärkt den Gemeinderat in seiner Klimapolitik.
Die Totalrevision des eidgenössischen CO2-Gesetzes wurde am 13. Juni 2021 von der Schweizer Stimmbevölkerung zwar abgelehnt. Die Stadtberner Stimmberechtigten jedoch haben der Totalrevision mit einem Ja-Stimmenanteil von 77,48 Prozent zugestimmt. Dieses deutliche Resultat bestärkt den Gemeinderat darin, den eingeschlagenen und ambitionierten Weg in der Klimapolitik weiterzugehen. Der Gemeinderat hat nun das Reglement über Klimaschutz verabschiedet.
Öffentliche Vernehmlassung
Das Klimareglement war vom 18. November bis Ende Februar 2021 in der öffentlichen Vernehmlassung. Es gingen zahlreiche konstruktive Stellungnahmen ein, welche der Gemeinderat beraten hat. Das Klimareglement wird nun in einer überarbeiteten Fassung dem Stadtrat sowie der vorbereitenden Kommission vorgelegt. Neu wird der allgemeine Absenkpfad mit separaten Absenkpfaden für die Sektoren Wärme und Mobilität ergänzt. Das Instrumentarium, mit dem die Ziele des Absenkpfads erreicht werden sollen, wird neu ebenfalls im Klimareglement beschrieben.
Grosse Bedeutung wegen fehlendem nationalen Reduktionsziel
Nach der Ablehnung des totalrevidierten CO2-Gesetzes fehlt der Schweiz ab 2022 für die CO2-Emissionen ein Verminderungsziel. Damit gewinnt das städtische Klimareglement nochmals an Bedeutung, denn für die Schweiz bleibt die Verpflichtung zur Erfüllung des internationalen Reduktionsziels des Pariser Klimaschutzübereinkommens bestehen. Damit dieses Ziel erreicht werden kann, dürfen die Treibhausgasemissionen bis 2035 nur noch eine Tonne pro Kopf betragen. Bis 2050 müssen sie auf Netto null reduziert werden. Indem sich die Stadt Bern das Ziel setzt, das Netto-Null-Ziel bereits 2045 zu erreichen, will sie frühzeitig einen Beitrag zur Erreichung der Ziele des Pariser Klimaschutzübereinkommens leisten.
Mit dem Klimareglement wird die Verbindlichkeit der Energie- und Klimastrategie, welche zusammen mit dem Richtplan Energie die Basis für das Reglement darstellt, erhöht. Mit der Definition eines CO2-Absenkpfades im städtischen Klimareglement kann regelmässig überprüft werden, ob sich die Stadt Bern noch auf dem Zielpfad befindet und es können gegebenenfalls Korrekturen vorgenommen werden. Der Absenkpfad gibt vor, welche Zwischenziele bei der CO2-Reduktion bis wann erreicht werden müssen, damit die Ziele des Pariser Klimaschutzübereinkommens bis 2035 erreicht werden.