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4. November 2016 | Gemeinderat, Direktionen

Gemeinderat verabschiedet gesamtstädtische Kulturstrategie

Der Gemeinderat hat die Kulturstrategie der Stadt Bern und den ersten dazugehörenden Ziel- und Massnahmenplan verabschiedet und vorgestellt. Die Kulturstrategie ist eine Vision für die Kulturstadt Bern 2028 und benennt sechs strategische Handlungsfelder, in denen in den nächsten zwölf Jahren in allen Direktionen an aktuellen kulturpolitischen Herausforderungen gearbeitet wird. Die Zielsetzungen wurden im Rahmen eines breit angelegten partizipativen Prozesses erarbeitet. Die erste Etappe der Umsetzung erfolgt 2017 bis 2020 und umfasst 49 Massnahmen.

Die gesamtstädtische Kulturstrategie ist auf zwölf Jahre angelegt. Der Gemeinderat zeigt darin auf, an welchen Grundprinzipien er sich bei der Entwicklung der Kulturstadt Bern orientiert (Leitbild) und welche kulturpolitische Richtung eingeschlagen werden soll. Mit den sechs Handlungsfeldern «Kulturproduktion», «Zugang zu Kultur», «Ausstrahlung», «Freiräume», «Partizipation und Dialog» und «Kooperation in der öffentlichen Kulturförderung» werden programmatische Schwerpunkte gesetzt. In den Jahren 2017 bis 2020 werden 49 Massnahmen umgesetzt. Mehr als 15 verschiedene Dienststellen sind in den fünf Direktionen der Stadtverwaltung beteiligt. Ziele und Massnahmen innerhalb der sechs Handlungsfelder werden im Abstand von vier Jahren evaluiert und neu erarbeitet. Bis 2028 werden deshalb drei Ziel- und Massnahmenpläne als Planungs- und Führungsinstrument ausgearbeitet.

Fokus auf Dialog, Kinder- und Jugendkultur und Bewilligungswesen 2017-2020

Die Kulturstrategie stellt die Kulturproduktion als Mittelpunkt des städtischen Kulturlebens in einen weiteren politischen und gesellschaftlichen Zusammenhang. Der erste Ziel- und Massnahmenplan 2017-2020 fokussiert auf drei Anliegen, die sich aus dem partizipativen Prozess ergeben haben:

  1. Stärkung des Dialogs, der Kommunikation und der Transparenz
    Der Gemeinderat will den durch den partizipativen Prozess angestossenen Dialog mit Kulturschaffenden und weiteren Interessensgruppen weiterführen. In den kommenden vier Jahren soll insbesondere die Diskussion zu Modellen, Instrumenten und Ressourcenverteilung in der Kulturförderung geführt werden. Dazu sollen die Koordination der zahlreichen Förderinstrumente und -töpfe verstärkt und die Kommunikation insgesamt umfassender gestaltet werden. Wo möglich sollen Strukturen, Reglemente und Abläufe vereinfacht und transparenter gestaltet werden.

  2. Stärkung der Förderung in den Bereichen Kinder- und Jugendkultur
    Die Schule spielt als einziger Ort, wo Kinder und Jugendliche unabhängig von ihren sozialen oder ihrem kulturellen Hintergrund erreicht werden, eine wichtige Rolle für den Zugang zu Kultur. Auch das kulturelle Schaffen von Jugendlichen im ausserschulischen Bereich ist von besonderer Bedeutung. Entsprechend legt der Gemeinderat in diesen Bereichen einen Schwerpunkt. Mit der gesamtstädtischen Kulturstrategie sollen die Kompetenzen, Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Finanzen geklärt und die Zusammenarbeit und die Vernetzung zwischen den Akteurinnen und Akteuren verbessert werden.

  3. Vereinfachung des Bewilligungswesens und erleichterte Nutzung des öffentlichen Raums
    Ein vielfältiges Kulturangebot ist ein wichtiger Bestandteil der urbanen Lebenswelt und stellt deshalb ein öffentliches Interesse dar. Das kulturelle Leben der Stadt muss andere Ansprüche bedienen als in ländlichen Gemeinden des Kantons. Der Gemeinderat setzt sich dafür ein, dass übergeordnete gesetzliche Grundlagen wo möglich entsprechend angepasst werden. Der interessierten Bevölkerung soll eine niederschwellige Ansprechstelle mit einfachen Abläufen zur Verfügung stehen.

Alle Massnahmen zielen auf die Optimierung der Rahmenbedingungen. Der Zugang zu Kultur soll für alle Bevölkerungskreise verbessert werden, Inklusion und Integration werden als transversale Themen behandelt und in allen sechs Handlungsfeldern berücksichtigt. Kulturelles Schaffen, Selbstorganisation und zivilgesellschaftliche Initiativen sollen nicht behindert werden. Die städtischen Dienstleistungen werden auf Beratung und Ermöglichung ausgerichtet.

Die Gesamtverantwortung für die Erarbeitung und Umsetzung der Kulturstrategie liegt bei der Präsidialdirektion. Die Koordination und Berichterstattung zuhanden des Gemeinderates wird von Kultur Stadt Bern übernommen.

Die umzusetzenden Massnahmen betreffen alle fünf Direktionen. Der Gemeinderat beauftragt mit der Verabschiedung der Kulturstrategie die betroffenen Amtsstellen, die innerhalb des Globalbudgets geplanten Massnahmen umzusetzen. Sofern zusätzliche Ressourcen für die Umsetzung der Massnahmen benötigt werden, ermächtigt der Gemeinderat die betroffenen Amtsstellen, diese in die Finanzplanung aufzunehmen. Ab 2018 bis 2020 beträgt der Mehrbedarf an Ressourcen jährlich gut eine Million Franken.

Die Kulturstrategie 2017-2028 und der Ziel- und Massnahmenplan 2017-2020 treten am 1. Januar 2017 in Kraft.

Partizipativer Prozess

Die erste gesamtstädtische Kulturstrategie ist das Ergebnis einer engen Zusammenarbeit der kulturellen Akteurinnen und Akteure, der Politik und der Verwaltung. Im Rahmen von zwei Berner Kulturforen wurden im Januar 2016 und im Juni 2016 die Rahmenbedingungen für die Kultur in der Stadt Bern zur Diskussion gestellt. Neben den Anliegen des professionellen Kulturschaffens flossen die Forderungen der Kinder- und Jugendkultur, der Kulturvermittlung, der integrativen und inklusiven Kultur, der Kreativwirtschaft, der Quartierorganisationen, des Kulturtourismus und der Laienkultur ein.

Informationsdienst Stadt Bern

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