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23. August 2021 | Gemeinderat, Direktionen

Gemeinderat passt Parkier- und Parkkartengebühren an

Der Gemeinderat hat zuhanden des Stadtrats verschiedene Änderungen des städtischen Gebührenreglements beschlossen: So sollen sowohl die Parkiergebühren auf den öffentlichen Parkplätzen als auch die Parkkartengebühren für Anwohnende erhöht werden – bei Letzteren wird eine Unterscheidung zwischen Elektrofahrzeugen und Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor gemacht. Die beiden Massnahmen leisten nach Ansicht des Gemeinderats einen massgeblichen Bei-trag zur Erreichung der Klimaziele und zur Entlastung der Stadtkasse.

Der Gemeinderat beantragt dem Stadtrat zwei Teilrevisionen des Reglements über die Gebührenerhebung (Gebührenreglement, GebR). Dabei stehen Tarifanpassungen der Parkiergebühren und der Parkkarten für Anwohnende im Vordergrund. Drei Gründe sprechen für diese Erhöhungen: Zum einen tragen die aktuellen Gebühren für das Parkieren dem Verursacherprinzip nicht mehr Rechnung. Zweitens leisten die erhofften Mehreinnahmen einen wesentlichen Beitrag zu den Entlastungsmassnahmen des Finanz- und Investitionsprogramms (FIT): Die Einnahmen durch die Parkiergebühren sollen statt aktuell 3,7 Millionen neu fünf Millionen Franken betragen. Bei den Parkkarten für Anwohnende belaufen sich die geschätzten Mehreinnahmen auf knapp drei Millionen Franken. Und schliesslich verspricht sich der Gemeinderat von der Erhöhung der Parkier- und Parkkartengebühren einen massgeblichen Beitrag zur Erreichung seiner Klimaziele.

Anpassung der Parkiergebühren

Die Parkiergebühr für Personenwagen auf gebührenpflichtigen Parkplätzen beträgt in der Stadt Bern seit 2011 unverändert 2.20 Franken pro Stunde; für Park+Ride-Plätze 1.10 Franken. Die Gebühren auf den öffentlichen Parkplätzen sollen auf drei Franken pro Stunde und die Gebühren für offene Park+Ride-Plätze auf 1.50 Franken erhöht werden. Damit geht der Gemeinderat über die Stellungnahme des Preisüberwachers hinaus: Dieser hatte empfohlen, auf gebührenpflichtigen Parkplätzen maximal 2.50 Franken zu verlangen (vgl. Kasten unten).

Direkte Kosten nicht gedeckt

Die heutigen Parkiergebühren fallen im Vergleich mit anderen Schweizer Städten moderat aus. Dazu kommt, dass sie das Verursacherprinzip verletzen: Nicht einmal die sogenannt direkten Kosten von 2.39 Franken pro Parkplatz und Stunde sind gedeckt. Darunter fallen die Baukosten, Landkosten, die Kosten für die Markierung, Signalisation und die Erstellung der Parkuhren, die Kosten für die Parkplatzbewirtschaftung und den betrieblichen Unterhalt sowie für durch die Stadt Bern entgoltenen Polizeikontrollen. Noch nicht enthalten sind die sogenannt externen Kosten, zu denen die Kosten für die Umweltbelastung, Unfallkosten und Kosten für die Bereitstellung der Infrastruktur gehören.

Würde man sie vollumfänglich dazunehmen, entstünden pro gebührenpflichtigen Parkplatz Kosten von etwas mehr als fünf Franken pro Stunde. Eine vollständige Erhebung dieser Kosten dürfte nach geltender Rechtsprechung jedoch dem Verhältnismässigkeitsgebot widersprechen. Eine Gebühr von drei Franken pro Parkplatz und Stunde erachtet der Gemeinderat hingegen als verhältnismässig. Diese Erhöhung der Parkiergebühren ergibt für die Stadtkasse jährliche Mehreinnahmen von 1,3 Millionen Franken.

Erhöhung der Parkkartengebühren

Angepasst werden soll auch die Parkkartengebühr für Anwohnende. Auch hier wurde der Tarif einerseits aus ökologischen Gründen erhöht. Andererseits stellt die Erhöhung einen entscheidenden Beitrag zum Sparprogramm der Stadt Bern dar, was im Rahmen der FIT-Entlastungsmassnahmen bereits angekündet worden war. Konkret soll die Jahresgebühr für Parkkarten von heute generell 264 Franken auf neu mindestens 384 Franken für Fahrzeuge mit alternativem Antrieb (z.B. Elektromotoren) beziehungsweise auf 492 Franken für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren fossiler Brennstoffe steigen. Der Gemeinderat verspricht sich davon zusätzlich Einnahmen in der Höhe von knapp drei Millionen Franken pro Jahr.

Gebührenbefreiung für Giveboxen

Neben der Anpassung der Parkier- sowie der Parkkartengebühren hat der Gemeinderat weitere Änderungen des städtischen Gebührenreglements zuhanden des Stadtrats verabschiedet – so etwa die generelle Gebührenbefreiung von Giveboxen (Tauschschränken). Damit setzt er einen parlamentarischen Auftrag um. Im März 2019 hatte der Stadtrat die Motion «Zäme geits: Sharing is caring – GiveBoxes und ähnliches unbürokratisch ermöglichen» als Richtlinie erheblich erklärt. Künftig sollen für Auskünfte, Leistungen, Bewilligungen und Überlassung von öffentlichem Grund im Zusammenhang mit der Erstellung und dem Betrieb von Giveboxen keine Gebühren mehr erhoben werden.

Erhöhung der Parkiergebühren: Haltung des Preisüberwachers

Gemäss Preisüberwachungsgesetz muss bei der Erhöhung von behördlich festgesetzten Preisen der Preisüberwacher angehört werden. Dies ist auch bei der beantragten Erhöhung der Parkiergebühren in der Stadt Bern erfolgt. 

Der Preisüberwacher empfiehlt in seiner Stellungnahme, die Parkiergebühren in der Stadt Bern auf maximal 2.50 Franken festzulegen. Er vertritt die Ansicht, dass mit den Parkiergebühren grundsätzlich nur die direkten Kosten (2.39 Franken pro Parkplatz und Stunde) gedeckt werden sollten.

Aus Sicht des Gemeinderats berücksichtigt der Preisüberwacher mit dieser Begründung die übergeordneten öffentlichen Interessen zu wenig, die hinter der Erhöhung stehen und gemäss geltender Gesetzgebung durchaus ins Feld geführt werden dürfen: die fiskalischen Interessen der Stadt Bern sowie die verkehrspolitisch und ökologisch wichtige Lenkungswirkung einer Erhöhung der Parkiergebühren. Aus diesen Gründen hält der Gemeinderat an den geplanten Gebührenerhöhungen fest. Eine deutlich stärkere Anhebung der Gebühren wäre hingegen mit grosser Wahrscheinlichkeit unverhältnismässig und damit nicht mehr zulässig.

Die Empfehlung des Preisüberwachers ist nicht bindend. Es gibt zahlreiche Beispiele von Schweizer Gemeinden, die sich nicht oder nur teilweise an die Empfehlungen des Preisüberwachers gehalten haben.

Gemeinderat der Stadt Bern

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