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26. Februar 2014 | Gemeinderat, Direktionen

Vermietung von günstigem Wohnraum

Gemeinderat ordnet Untersuchung an

Der Gemeinderat ist befremdet über das Ausmass des Missbrauchs bei der Vermietung von vergünstigten städtischen Wohnungen. An seiner heutigen Sitzung hat er beschlossen, eine Untersuchung durch eine externe Person einzuleiten. Geklärt werden soll, wie es zu dieser grossen Zahl an Missbräuchen kommen konnte und welche Konsequenzen daraus zu ziehen sind.

Der Gemeinderat hat den an die Betriebskommission des Fonds für Boden- und Wohnbaupolitik adressierten internen Bericht «Günstiger Wohnraum mit Vermietungskriterien – Ergebnisse der ersten Überprüfung» mit Befremden zur Kenntnis genommen. Es ist für ihn inakzeptabel, dass mehr als die Hälfte der vergünstigten Wohnungen über Jahre hinweg an Personen vermietet wurde, die aufgrund der geltenden Kriterien keinen Anspruch darauf haben. Dieser Missbrauch schadet nach Einschätzung der Stadtregierung nicht nur dem Vertrauen in die Verwaltung, sondern diskreditiert auch das sozialpolitische Ziel, günstigen Wohnraum für jene Menschen bereitzustellen, die darauf angewiesen sind. Stossend ist die Situation zudem für all jene Mieterinnen und Mieter, die sich korrekt verhalten haben und die sich nun aufgrund der Missbrauchsdebatte mit Pauschalisierungen konfrontiert sehen.

Transparenz herstellen
Oberste Priorität hat für den Gemeinderat, volle Transparenz herzustellen. Er hat daher beschlossen, eine Untersuchung einzuleiten. Im Vordergrund steht dabei die Frage, weshalb es zu diesen gravierenden Missbräuchen kam. Zudem erhofft sich der Gemeinderat von der Untersuchung erste Empfehlungen darüber, wie die Kontrollen verbessert und Missbräuche effizienter bekämpft werden können. Die vom Gemeinderat angeordnete Untersuchung soll durch eine externe und unabhängige Persönlichkeit geleitet werden. Wer damit betraut wird, ist noch offen.

Weitere Abklärungen treffen
Ferner hat der Gemeinderat die Direktion für Finanzen, Personal und Informatik (FPI) beauftragt, Vorschläge darüber vorzulegen, wie die derzeit unzweckmässig belegten Wohnungen möglichst rasch wieder an anspruchsberechtigte Personen vermietet werden können und wie vorzugehen ist, um möglichst wirksam Rückforderungsansprüche durchzusetzen. Ausserdem hat die FPI den Auftrag, dem Gemeinderat aufzuzeigen, welche Massnahmen getroffen werden sollen, um künftig Missbräuche zu verhindern.

Auslegeordnung in Auftrag gegeben
Ein weiterer Auftrag betrifft die Form der Unterstützung. Der Gemeinderat hat die FPI angewiesen, ihm eine fundierte Auslegeordnung über mögliche Modelle mit den entsprechenden Chancen und Risiken vorzulegen. Im Zentrum steht für den Gemeinderat die sozialpolitische Maxime, dass in der Stadt Bern auch Wohnraum für bedürftige und einkommensschwache Personen vorhanden sein muss.

Kompetenzordnung einhalten
Darüber hinaus weist der Gemeinderat darauf hin, dass es in der Kompetenz des Stadtrates liegt, über die Steuerungsvorgaben zur Schaffung zusätzlichen günstigen Wohnraums zu befinden. Der Gemeinderat beauftragt die FPI daher, den entsprechenden Antrag zuhanden der Betriebskommission des Fonds für Boden- und Wohnbaupolitik zurückzuziehen.

Strafanzeige wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses
Darüber hinaus hat der Gemeinderat in Zusammenhang mit der unbefugten Weitergabe des vertraulichen Berichts «Günstiger Wohnraum mit Vermietungskriterien – Ergebnisse der ersten Überprüfung» an die Medien beschlossen, Strafanzeige gegen unbekannt einzureichen. Der Gemeinderat geht davon aus, dass mit dieser Indiskretion das Amtsgeheimnis verletzt worden ist.

Informationsdienst Stadt Bern

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