Gemeinderat nimmt Änderungen am Gewässerraumplan vor
Der Gemeinderat hat geringfügige Änderungen an vier Detailplänen des Gewässerraumplans und der damit zusammenhängenden Anpassung der Bauordnung vorgenommen. Dies ist nötig, damit das Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern (AGR) die von den Stimmberechtigten im Jahr 2021 gutgeheissene Gewässerraumplanung genehmigen kann. Insbesondere wurde rund um den Jordebach und den Jordeweiher der Gewässerraum erweitert, um die dort vorhandenen Tiere und Pflanzen sowie das Flachmoor von regionaler Bedeutung mit dem Amphibienweiher besser zu schützen. Auf dem Gaswerkareal wurde der Gewässerraum hingegen verringert. Hier waren die bisher vorgesehenen Flächen stellenweise deutlich grösser als für die von den Stimmberechtigten gutgeheissene Vorlage zu den Hochwasserschutzmassnahmen («Gebietsschutz Quartiere an der Aare») erforderlich. Die öffentliche Auflage dauert vom 2. Mai 2024 bis am 3. Juni 2024. Die dazugehörenden Unterlagen können bis 3. Juni 2024 unter www.bern.ch/auflagen heruntergeladen oder während der Bürozeiten beim Stadtplanungsamt Bern, Zieglerstrasse 62, sowie bei der BauStelle, Bundesgasse 38, eingesehen werden.