Gemeinderat macht Jobsharing attraktiver
Der Gemeinderat hat die rechtlichen Bestimmungen für Jobsharings in der Stadtverwaltung revidiert und damit die Anstellungsbedingungen für Angestellte, die sich eine Stelle teilen, verbessert. Auf Basis einer klaren Definition werden neu die Modalitäten von Jobsharings in Bezug auf die Aufgabenverteilung, die Stelleneinreihung, den Beschäftigungsgrad und die Beendigung präziser geregelt. Die Revision verfolgt das Ziel, die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben zu fördern und in diesem Zusammenhang Jobsharing als attraktives Arbeitsmodell zur Verfügung zu stellen. Beim Jobsharing teilen sich mindestens zwei Angestellte die Arbeitszeit einer Stelle auf. Für die Erfüllung der damit verbundenen Aufgaben (oder Teilen davon) sind sie gemeinsam verantwortlich. Vorgesetze, die eine Stelle im Jobsharing ausüben, werden als Co-Leiterin oder Co-Leiter bezeichnet. Jobsharing stellt demnach eine Form von Teilzeitarbeit dar.