Gemeinderat legt überarbeitetes Lärmreglement vor
Der Gemeinderat hat das totalrevidierte Betriebs- und Wohnlärmreglement zuhanden des Stadtrats verabschiedet. Unter dem neuen Namen «Lärmreglement» (LR) wurden die Vorgaben inhaltlich, sprachlich und systematisch der heutigen Zeit angepasst und liberalisiert.
Das geltende Reglement zur Bekämpfung des Betriebs- und Wohnlärms stammt aus dem Jahr 1961 und entspricht nicht mehr den heutigen Ansprüchen und Begebenheiten. Die Stadt Bern strebt deshalb bereits seit einiger Zeit eine inhaltliche und sprachliche Aktualisierung des Reglements an. Zudem gab es in jüngster Zeit mehrere parlamentarische Vorstösse, die eine Revision des Reglements fordern. Unter dem angepassten Namen «Lärmreglement» (LR) legt der Gemeinderat dem Stadtrat nun eine aktualisierte, verschlankte Grundlage für den Umgang mit Lärmemissionen vor, mit dem auch den entsprechenden Vorstössen Rechnung getragen wird. Die Revision wurde unter dem Gesichtspunkt durchgeführt, dass Anwohnende in ihrem Ruhebedürfnis geschützt werden, aber auch, dass die vielfältige Kultur- und Gastroszene sowie Gewerbebetriebe nicht unnötig durch nicht mehr zeitgemässe Lärmvorschriften eingeschränkt werden.
Public Viewing, Sportanlässe, Ruhezeiten
So soll neu zum Beispiel die Übertragung von Sportanlässen auf Aussenbestuhlungsflächen in der Stadt Bern unkompliziert möglich sein. Die Bewilligung für die Verwendung von Tonwiedergabegeräten bei Sportanlässen ist als Globalbewilligung direkt im Reglement festgehalten. Ein weiterer Punkt betrifft die Mittags- und Nachtruhezeiten. So gibt es neu keine offiziellen Mittagsruhezeiten mehr, ausgenommen für Baulärm, der bereits im Baulärmreglement reglementiert wird. Da sich das Leben insbesondere in den Sommermonaten und am Wochenende immer weiter in die Nacht verlagert und die Menschen heute tendenziell später ins Bett gehen, wird zudem die Nachtruhe in der Stadt Bern neu auf 23.00 Uhr festgesetzt. Mit der neu eine Stunde später beginnenden Nachtruhe soll den veränderten Bedürfnissen Rechnung getragen werden. Das Ruhebedürfnis der Bevölkerung wird mit acht Stunden Nachtruhe (23.00 bis 7.00 Uhr) weiterhin genügend geschützt.
Grenze zwischen Lärm und akustischem Genuss ist verschwommen
Durch ein kommunales Lärmreglement wird den Gegebenheiten der Stadt Bern Rechnung getragen. Dem Gemeinderat ist es wichtig die Bedürfnisse aller Einwohnerinnen und Einwohner abzudecken. Er ist der Ansicht, dass Lärmimmissionen Bestandteil der heutigen Zeit sind, zu einer lebendigen Stadt gehören und bis zu einem gewissen Ausmass auch in Kauf genommen werden müssen. Zwischen dem Wunsch nach einer kulturellen Nutzung des öffentlichen Raums der einen und dem Ruhebedürfnis anderer besteht ein gewisses Konfliktpotential. Die Bevölkerung der Stadt Bern soll einerseits vor übermässigem und gesundheitsschädlichem Lärm geschützt werden, andererseits sollen zum Beispiel auch lärmintensivere Veranstaltungen bewilligt werden können.
Ein grosser Teil der Lärmproblematik wird bereits durch übergeordnetes Recht auf kantonaler beziehungsweise auf Bundesebene geregelt. Dadurch hat die Stadt Bern einen relativ engen Regelungsspielraum. Dennoch gibt es Bereiche der Lärmthematik, die für das Zusammenleben in einer Stadt geregelt werden sollen und die durch die bisher vorhandenen Bestimmungen nicht oder nicht vollständig abgedeckt sind.
Feuerwerk-, Entsorgungs- und Baulärm nicht im Lärmreglement
Lärmemissionen durch Feuerwerk, das Benützen von Glassammelstellen oder durch Bauarbeiten sind nicht Bestandteil des Lärmreglements, da sie in bereits bestehenden, separaten städtischen Erlassen geregelt werden. Ebenfalls nicht reglementiert werden im neuen Reglement die Emissionen durch Kirchenglocken, da sich der Gemeinderat in der Vergangenheit bereits gegen eine kommunale Regelung diesbezüglich ausgesprochen hatte.
Dokumente
Titel |
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Revidiertes Lärmreglment ohne Änderungsmarkierungen (PDF, 276.5 KB) |
Vortrag zum Reglement (PDF, 179.4 KB) |