Gemeinderat legt Regeln für Kundgebungen vor Wahlen fest
Im Herbst 2015 finden die nächsten Nationalrats- und Ständeratswahlen statt. Um frühzeitig klare Verhältnisse zu schaffen und die Gleichbehandlung zu gewährleisten, hat der Gemeinderat eine Regelung für Kundgebungen vor den Eidgenössischen Wahlen erlassen. Wer ein Kundgebungsgesuch einreicht, muss dabei folgende Bedingungen berücksichtigen:
- Am gleichen Tag wird nicht mehr als eine Wahlkundgebung bewilligt.
- Eine Wahlkundgebung wird nur als Platzkundgebung bewilligt.
- Die Organisatorinnen und Organisatoren von Wahlkundgebungen sind nebst den üblichen Auflagen zu einem Personenschutz verpflichtet.
- Im Oktober 2015 werden auf dem Bundesplatz keine Grossdemonstrationen und insbesondere keine Wahlkundgebungen bewilligt.
Bereits vor den Eidgenössischen Wahlen 2011 hat der Gemeinderat Regeln für Wahlkundgebungen und die Nutzung des Bundesplatzes erlassen. Diese Bewilligungspraxis hat sich aus Sicht des Gemeinderates bewährt.