Gemeinderat legt Gewässerraumplan öffentlich auf
Der Gemeinderat hat den Gewässerraumplan und die damit zusammenhängende Teilrevision der Bauordnung zuhanden der öffentlichen Auflage verabschiedet. Der Gewässerraum sichert den Raum für die natürlichen Funktionen der Gewässer, den Schutz vor Hochwasser und die Gewässernutzung. Mit der Festlegung des Gewässerraums wird der bisherige Bauabstand entlang von Gewässern abgelöst und die landwirtschaftliche Nutzungsmöglichkeit entlang von Gewässern geregelt. Mit der vorliegenden Planung setzt die Stadt Bern die gesetzlichen Vorgaben aus dem eidgenössischen Gewässerschutzgesetz und dem kantonalen Wasserbaugesetz in der baurechtlichen Grundordnung der Stadt Bern grundeigentümerverbindlich um. Aufgrund der Mitwirkungseingaben und der kantonalen Vorprüfungen hat der Gemeinderat noch gewisse Anpassungen an der Planung vorgenommen. Die öffentliche Auflage dauert vom 14. November 2019 bis 13. Dezember 2019. Die dazugehörenden Unterlagen können während der Auflagezeit unter www.bern.ch/auflagen heruntergeladen oder während der Bürozeiten beim Stadtplanungsamt Bern, Zieglerstrasse 62, sowie der BauStelle, Bundesgasse 38, eingesehen werden.