Gemeinderat gleist Finanzierung zum Schutz der Gewässer auf
Für die Umsetzung mittelfristiger Massnahmen aus dem Generellen Entwässerungsplan (GEP) hat der Gemeinderat zuhanden des Stadtrats und der Stimmberechtigten einen Rahmenkredit von 110 Millionen Franken genehmigt. Die Finanzierung erfolgt über die Mittel der Sonderrechnung Stadtentwässerung, welche ausschliesslich über Abwassergebühren gespeist wird.
Seit Anfang 2022 verfügt die Stadt Bern über einen Generellen Entwässerungsplan (GEP) – ein behördenverbindliches Instrument zur Planung und Werterhaltung der Abwasseranlagen sowie zum Schutz der Gewässer. Der GEP beinhaltet eine umfassende Analyse des baulichen und betrieblichen Zustands der städtischen Abwasseranlagen, zu denen ein rund 300 Kilometer langes öffentliches Kanalisationsnetz sowie rund 400 Sonderbauwerke (Regenrückhaltebecken, Pumpwerke etc.) gehören. Zudem zeigt der GEP auf, welchen Einfluss die Siedlungsentwässerung auf die Belastung der Gewässer hat, wo Handlungsbedarf besteht und welche Massnahmen zugunsten des Gewässerschutzes umgesetzt werden müssen.
Verschiedene Mängel und Schäden
Die Bestandesaufnahme hat gezeigt, dass verschiedene städtische Abwasseranlagen mangelhaft oder beschädigt sind. Entsprechend sind im GEP der Stadt Bern insgesamt 250 bauliche und planerische Massnahmen zur Verbesserung des Gewässerschutzes aufgeführt. Diese Massnahmen, für die ein Gesamtbudget von 179 Millionen Franken vorgesehen ist, müssen innerhalb der nächsten 20 Jahre gemäss einer festgelegten Priorisierung umgesetzt werden.
Im September 2022 hat der Stadtrat zwei Kredite von insgesamt 6,7 Millionen Franken für die Projektierung und teilweise Umsetzung der dringendsten Massnahmen aus dem GEP bewilligt. Nun hat der Gemeinderat für die mittelfristigen Massnahmen, die in den kommenden gut zehn Jahren realisiert werden sollen, zuhanden des Stadtrats und der Stimmberechtigten der Stadt Bern einen Rahmenkredit von 110 Millionen Franken genehmigt. Die Volksabstimmung findet voraussichtlich im Juni 2023 statt.
Alle GEP-Massnahmen werden über die Sonderrechnung Stadtentwässerung finanziert, die ausschliesslich mit Abwassergebühren gespeist wird. Nach heutigem Kenntnisstand müssen die Gebühren für die Umsetzung der geplanten Massnahmen in den nächsten 10 bis 15 Jahren nicht angepasst werden.
Finanzielle und personelle Ressourcen
Mit dem beantragten Kredit sollen unter anderem Kanalisationsleitungen erneuert, Regenbecken instand gestellt, Pumpwerke saniert, Abflusskapazitäten erhöht und Fremdwassereinträge (z.B. aus Brunnen) reduziert werden. Mit dem heutigen Personalbestand können die GEP-Massnahmen indes nicht umgesetzt werden. Deshalb hat der Gemeinderat drei zusätzliche Stellen ins Budget 2023 des Tiefbauamts aufgenommen. Diese Erhöhung des Stellenetats wird ebenfalls über die Spezialrechnung Siedlungsentwässerung finanziert und ist für die Dauer der Umsetzung der GEP-Massnahmen befristet.
Dokumente
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Vortrag an den Stadtrat (PDF, 327.6 KB) |