Gemeinderat genehmigt revidiertes Betreuungsreglement
Der Gemeinderat hat das totalrevidierte Betreuungsreglement zuhanden des Stadtrats verabschiedet. Damit sollen das kantonale Gutscheinsystem übernommen und die städtischen Zusatzleistungen für die Eltern geregelt werden.
Seit 2014 wird die familienergänzende Betreuung von Kindern in Kitas in der Stadt durch Betreuungsgutscheine vergünstigt. Gestützt auf die Erfahrungen in der Stadt Bern hat der Kanton auf das Betreuungsgutscheinsystem umgestellt. Seit August 2019 dürfen alle Gemeinden im Kanton Bern Betreuungsgutscheine ausgeben. Diese können in allen zugelassenen Kitas und bei allen Tageselternorganisationen im Kanton Bern eingelöst werden. Damit verbunden ist auch die Freigabe der Betreuungstarife. Ab voraussichtlich 2022 wird die Betreuung von Kindern in Kitas und bei Tageseltern nur noch mittels Gutscheinen vergünstigt. Die Stadt Bern muss deshalb ihr Betreuungsreglement an die kantonalen Vorgaben anpassen.
Zusatzleistungen für Familien in der Stadt Bern
Der Gemeinderat hat eine Vorlage an den Stadtrat verabschiedet, die einerseits die Übernahme der kantonalen Bestimmungen und andererseits Zusatzleistungen für Eltern in der Stadt Bern vorsieht. Neben der bereits beschlossenen einkommensabhängigen Vergünstigung von Mahlzeiten in der Betreuung sollen den Erziehungsberechtigten pro Betreuungstag neu neun statt wie bisher acht Franken zusätzlich gutgeschrieben werden, wenn sie ihre Kinder in der Stadt Bern betreuen lassen. Diese Massnahme dient dazu, die kantonalen Kürzungen bei den Betreuungsgutscheinen abzumildern.
Gleichzeitig soll die Betreuung von Kindergartenkindern weniger hoch als bisher subventioniert werden und zwar im Ausmass, wie dies vom Kanton bereits seit 2017 umgesetzt wird. Die Einführung des angepassten Betreuungsreglements ist per August 2020 vorgesehen.
Dokumente
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Vortrag an den Stadtrat (PDF, 298.8 KB) |