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1. Juni 2017 | Gemeinderat, Direktionen

Gemeinderat für erneute Bespielung der Schützenmatte

Der Gemeinderat begrüsst es, wenn die Schützenmatte auch in diesem Jahr im Sinne des NEUstadt-labs bespielt wird. Aus finanzrechtlichen Gründen ist es ihm aber nicht möglich, dem Verein eine finanzielle Unterstützung zu gewähren. Zudem ist der Gemeinderat überzeugt, dass eine temporäre Belebung des Platzes auch ohne städtische Fördermittel realisierbar ist. Der Gemeinderat hat daher die Präsidialdirektion beauftragt, mit dem NEUstadt-lab und allenfalls weiteren Interessierten andere Möglichkeiten zur Bespielung der Schützenmatte während des Sommers zu prüfen.

Auch in diesem Jahr will der Gemeinderat die Parkplätze auf der Schützenmatte temporär während der Monate August und September aufheben und das Areal im Rahmen unentgeltlicher Veranstaltungen einem breiten Publikum zugänglich machen. Als Vorbild dienen dafür die zwei NEUstadt-labs, die in den beiden vergangenen Jahren durchgeführt worden waren.

Im Gegensatz zu den Vorjahren hat der Gemeinderat diesmal allerdings das Gesuch des Vereins NEUstadt-lab um finanzielle Unterstützung ablehnen müssen. Ausschlag dafür gaben zum einen finanzrechtliche Gründe, welche die Zahlung eines Förderbeitrags nicht zulassen (siehe Kasten).

Eigeninitiative gefragt

Zum anderen ist der Gemeinderat der Ansicht, dass es möglich sein sollte, die Schützenmatte während des Sommers auch ohne finanziellen Beitrag der Stadt zu beleben. Die Stadtregierung hat die Präsidialdirektion damit beauftragt, mit dem NEUstadt-lab sowie mit weiteren Organisationen und Vereinen Gespräche zu führen, die Interesse daran haben, die Schützenmatte im August und im September für ein grösseres Publikum zu bespielen. Ziel ist, die Aufenthaltsqualität auf der Schützenmatte zu erhöhen und sie während den Sommermonaten zu einem lebendigen, frei zugänglichen Treffpunkt für ein breites Publikum zu machen.

Der Gemeinderat würde es begrüssen, wenn dies auch in diesem Jahr gelingt. Er ist bereit, entsprechende Vorhaben soweit möglich administrativ zu unterstützen, beispielsweise bei der Bewilligung von Veranstaltungen. Weiter macht er darauf aufmerksam, dass es – wie bei den vorangegangenen NEUstadt-labs – möglich ist, für die Unterstützung einzelner Kulturveranstaltungen mit Fördercharakter bei Kultur Stadt Bern Gesuche einzureichen. 

Kein finanzieller Beitrag für NEUstadt-lab

Um das NEUstadt-lab finanziell zu unterstützen, wäre wegen des Zusammenrechenbarkeitsgebots im öffentlichen Finanzrecht analog 2015 und 2016 zwingend eine Krediterhöhung für den Planungsprozess Schützenmatte durch den Stadtrat nötig. Das Gebot besagt, dass alles zusammengerechnet werden muss, was zusammengehört. Im vorliegenden Fall ist das NEUstadt-lab Teil des Planungsprozesses Schützenmatte und muss daher über den entsprechenden Kredit finanziert werden. Eine Krediterhöhung im Stadtrat ist aber aufgrund der kurzen Frist bis zum Beginn des Labors nicht mehr möglich. Daher muss der Gemeinderat eine finanzielle Unterstützung des NEUstadt-labs 2017 ablehnen.

Von Seiten der Stadt Bern war im weiterführenden Planungsprozess Schützenmatte nach 2015 und 2016 kein weiteres Labor vorgesehen. Dies nicht zuletzt, weil davon ausgegangen wurde, dass nach einer definitiven Aufhebung der Parkplätze auf der Schützenmatte Sofortmassnahmen umgesetzt werden können. Aufgrund hängiger Einsprachen verzögert sich jedoch die Aufhebung der Parkplätze.

Gemeinderat Stadt Bern

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