Revision des kantonalen Sozialhilfegesetzes
Gemeinderat für einheitliche Ausrichtung der Sozialhilfe
Der Gemeinderat der Stadt Bern kritisiert die geplante kantonale Revision des Sozialhilfegesetzes. Diese greift laut der Stadtregierung der laufenden Revision der SKOS-Richtlinien vor und nimmt in Kauf, dass der Kanton Bern Regelungen einführt, die von den bestehenden Richtlinien abweichen. Der Kanton Bern gefährdet damit die einheitliche Ausrichtung der Sozialhilfe in der Schweiz.
Obschon der Regierungsrat des Kantons Bern ausdrücklich die Bedeutung der SKOS-Richtlinien für eine Harmonisierung der Sozialhilfe in der Schweiz anerkennt, weichen seine Vorschläge zur Revision des Sozialhilfegesetzes in wesentlichen Punkten von den SKOS-Richtlinien ab. Der Gemeinderat der Stadt Bern ist der Meinung, dass der Entscheid der Sozialdirektorenkonferenz (SODK) im September 2015 über die Revision der SKOS-Richtlinien abzuwarten ist, bevor über Anpassungen im kantonalen Sozialhilfegesetz entschieden werden kann. Dieses Vorgehen drängt sich auf, weil die laufende Überarbeitung der SKOS-Revision wesentliche Anliegen des Regierungsrats aufgenommen hat, so insbesondere die Ausweitung der Sanktionsmöglichkeiten und die Reduktion des Grundbedarfs für junge Erwachsene.
Verschärfte Regelungen für junge Erwachsene
Der Gemeinderat teilt die Auffassung des Regierungsrats, dass junge Sozialhilfebezügerinnen und -bezüger nur noch dann die volle Unterstützung erhalten sollen, wenn sie arbeiten oder eine Ausbildung machen. Er weist aber zugleich darauf hin, dass die Stipendienpraxis in den letzten Jahren merklich verschärft wurde und dementsprechend mehr junge Erwachsene in die Sozialhilfe gezwungen werden. Hier gehen andere Kantone nach Ansicht des Gemeinderats einen besseren Weg, indem sie alle Personen in Ausbildung konsequent mit Ausbildungsbeiträgen unterstützen und so verhindern, dass sie in die Sozialhilfe gedrängt werden.
Bandbreite bei den SKOS-Richtlinien ausnützen
Der Gemeinderat ist der Meinung, dass die Sozialhilfe die volle Bandbreite der SKOS-Richtlinien ausnutzen soll und der Spielraum auf Verordnungsebene und im Einzelfall eingegrenzt werden soll. Er erachtet die im Gesetzesentwurf vorgeschlagen Regelung deshalb als zu einengend.
Kantonale Vorgaben für Platzierungskosten notwendig
Der Gemeinderat begrüsst die geplante kantonale Steuerung und Limitierung der Platzierungskosten. Hier ist aus seiner Sicht Sparpotential vorhanden und Handlungsbedarf gegeben. Dagegen lehnt der Gemeinderat die schematische Begrenzung der situationsbedingten Leistungen ab. Diese im Einzelfall zu bestimmenden Leistungen sind die Stärke der Sozialhilfe und ermöglichen eine angemessene und zielgerichtete Hilfe.
Downloads
Titel | Bearbeitet |
---|---|
Vernehmlassungsantwort Gesetz über die öffentliche Sozialhilfe.pdf (PDF, 3.7 MB) | 13.08.2015 |