Gemeinderat erweitert die städtischen Arbeitszeitmodelle
Der Gemeinderat hat mit einer Teilrevision der Personalverordnung die Wahlmöglichkeiten für Mitarbeitende der Stadtverwaltung bei den Arbeitszeitmodellen angepasst und erweitert. Auf der Grundlage der geltenden 40-Stundenwoche stehen dem Personal, das mit flexibler Arbeitszeit arbeitet, neu 15 Arbeitszeitvarianten (bisher 9) zur Auswahl: Wochenstundenzahl zwischen 36 (bisher 38) und 42 Stunden, Lohnspanne zwischen 90 (bisher 95) und 100 Prozent; zusätzliche Kompensationstage bis 11 pro Jahr. Eine weitere Neuerung betrifft die zulässigen jährlichen Überträge von Zeitguthaben. Sie verdoppeln sich für alle Mitarbeitende von 40 auf 80 Stunden. Weiter wird auch das Lebensarbeitszeitmodell der Stadtverwaltung erweitert. Neu können nicht nur verschiedene Zeitelemente in einem Lebensarbeitszeitkonto angespart werden, um sie später als Langzeiturlaub (Sabbatical) oder als Vorruhestandsurlaub zu beziehen. Auch Geldelemente, wie gewisse Zulagen oder der 13. Monatslohn, können in Zeit umgewandelt und dem Lebensarbeitszeitkonto gutgeschrieben werden. Mit der Revision der Personalverordnung und der Verordnung für das Lebensarbeitszeitmodell soll die Attraktivität der Stadt Bern als Arbeitgeberin erhöht werden.