Gemeinderat beschliesst Verordnung zum kommerziellen Licht
Der Gemeinderat hat die Verordnung für das kommerzielle Licht (VKL) verabschiedet. Sie ist Teil des dreiteiligen übergeordneten Beleuchtungskonzepts für die Stadt Bern. Wie schon bei der Beleuchtung im öffentlichen beziehungsweise im privaten Raum gilt das Prinzip «So viel wie nötig, so wenig wie möglich». Die neue Verordnung setzt dies um, indem unnötige Lichtimmissionen verringert und die Sichtbarkeit der Geschäfte erhöht werden sollen.
Das übergeordnete Stadtberner Beleuchtungskonzept umfasst drei Teile. Nach den Ende 2019 erlassenen Richtlinien für die öffentliche Beleuchtung und der Vollzugshilfe für private Beleuchtungsanlagen im Jahr 2020 hat der Gemeinderat nun den dritten und letzten Teil verabschiedet. Mit der neuen Verordnung werden die Lichtemissionen geregelt, welche durch kommerzielles Licht entstehen. Das Beleuchtungskonzept verfolgt das Ziel einer stadtweit harmonisierten Beleuchtung unter Berücksichtigung von ästhetischen, ökologischen, sicherheitsrelevanten und ökonomischen Faktoren.
Spezifische Vorgaben für kommerzielles Licht
Die Verordnung umfasst alle Arten der Reklame, die im städtischen Reklamereglement aufgeführt sind und als beleuchtete Reklameeinrichtungen ausgeführt werden können. Dazu zählen neben Schaufenstern und Leuchtreklamen z.B. auch Event- und Weihnachtsbeleuchtungen. Neben allgemeinen Anforderungen, welche für alle Anlagen gelten, sind in der Verordnung auch spezifische Vorgaben für einzelne Anlagekategorien aufgeführt. Zudem werden je nach Nutzungszonen bestimmte Arten von kommerziellem Licht eingeschränkt oder verboten, zum Beispiel aus Gründen der Verkehrssicherheit oder zum Schutz des Stadtbildes.
Mit den Beleuchtungsgrundsätzen für das kommerzielle Licht verfolgt die Stadt Bern unterschiedliche Ziele. Einerseits sorgen die Vorgaben dafür, die Sichtbarkeit der Geschäfte für die Kundinnen und Kunden zu erhöhen. Andererseits hilft das Konzept, stadtweit eine harmonische Beleuchtung zu erreichen. Schliesslich leistet die Verordnung einen wichtigen Beitrag zu Energieeinsparungen und verhindert unnötige Lichtemissionen.
Fördermassnahmen für Betriebe
Die Konkretisierung der allgemeinen Beleuchtungsgrundsätze für das kommerzielle Licht erfolgte unter Einbezug des Gewerbes. Das Fachgeschäft «U-Tiger» in der Unteren Altstadt hat im Rahmen eines Pilotprojekts bereits erste Erfahrungen gesammelt: Durch energieeffizientere Leuchten und eine reduzierte Schaufensterbeleuchtung nach 22 Uhr konnten Strom gespart und Lichtemissionen reduziert werden. Das Geschäft konnte gleichzeitig von Fördermassnahmen des Programms «DetailWatt» profitieren. Dieses steht aktuell allen Geschäften des Detailhandels offen. Interessierte Geschäfte können noch bis Ende 2021 bei «DetailWatt» Anträge für Förderbeiträge einreichen. Für weitere Informationen wurde ein Faktenblatt erarbeitet.
Die Teilbereiche öffentliche Beleuchtung, kommerzielles Licht und Licht in privaten Aussenräumen werden nun zusammengefasst und in einen Gesamtbericht zum Beleuchtungskonzept überführt. Dieses bildet die Basis für den zukünftigen Vollzug in der Stadt Bern.
Dokumente
Titel |
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Faktenblatt (PDF, 9.6 MB) |
Verordnung (PDF, 118.9 KB) |