Gemeinderat begrüsst Revision des Volksschulgesetzes
Der Regierungsrat hat eine für die Stadt Bern wichtige Änderung des Volksschulgesetzes in die Vernehmlassung geschickt. Er ist bereit, sich zukünftig an den Kosten für die Ferieninseln zu beteiligen. Der Gemeinderat nimmt dies erfreut zur Kenntnis und unterstützt die geplante Gesetzesänderung.
Kommt die Gesetzesänderung zustande, werden die Kosten der Ferieninseln zu rund einem Viertel vom Kanton subventioniert. Der Gemeinderat ist aber der Ansicht, dass der Kanton diese Subventionierung als Muss-Formulierung aufnehmen sollte. Damit kann er es in finanziell knappen Zeiten nicht wieder den Gemeinden überlassen, die Ferienbetreuung alleine zu finanzieren.
Ferieninseln – ein 14-jähriges Erfolgsangebot der Stadt
Die Stadt Bern hat die Ferieninseln 2003 auf eigene Kosten eingeführt. Die Ferieninseln sind ein Betreuungsangebot für Schulkinder im Kindergarten und der Primarstufe. Die Kinder werden während elf Schulferienwochen betreut. Die Tagesschulbetreuung und die Ferienbetreuung ergeben zusammen ein familienergänzendes Betreuungsangebot, das der besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf dient. Eltern können sich auf insgesamt 50 Wochen familienergänzende Betreuung verlassen. Das Angebot wird in der Stadt Bern jährlich von rund 600 Kindern in unterschiedlichem Umfang genutzt und erfreut sich grosser Beliebtheit.
Die Ferieninseln kosten die Stadt pro Jahr netto knapp 500‘000 Franken. Zu den 16 Franken, welche eine Familie pro Kind und Tag (ohne Mittagessen) bezahlen muss, wird der Kanton bei Annahme des Gesetzes 30 Franken bezahlen. Die restlichen gut 70 Franken pro Kind wird weiterhin die Stadt tragen.
Vernehmlassungsantwort
Titel |
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Brief Vernehmlassungsantwort Volksschulgesetz (PDF, 103.6 KB) |