Gemeinderat befürwortet Steuergesetzrevision 2024
In seiner Stellungnahme gegenüber der kantonalen Finanzdirektion befürwortet der Gemeinderat die Steuergesetzrevision 2024, mit welcher keine Änderung der Steuertarife erfolgen soll. Er begrüsst die Einführung einer ökologischen Liegenschaftssteuer; diese muss aus seiner Sicht aber ertragsneutral umgesetzt werden. Zudem soll der Kanton prüfen, ob die Energieeffizienz von Gebäuden nicht einfacher und kantonsweit beim amtlichen Wert berücksichtigt werden kann.
Mit der Steuergesetzrevision 2024 will der Kanton Bern neben der Umsetzung bundesrechtlicher Vorgaben unter anderem auch die Besteuerung von Indach- und Aufdachphotovoltaikanlagen sowie Solarthermie-Anlagen vereinheitlichen. So sollen Investitionen in diese Anlagen nicht mehr zu einer Erhöhung des amtlichen Werts und damit des Eigenmietwerts führen und der für den Eigengebrauch produzierte Strom soll steuerfrei bleiben. Weiter wird den Gemeinden neu die Möglichkeit eingeräumt, die Liegenschaftssteuern ökologisch zu flexibilisieren. Änderungen bei den Steuertarifen natürlicher und juristischer Personen sind keine vorgesehen.
Ökologische Flexibilisierung von Liegenschaftssteuern
In seiner Stellungnahme gegenüber der kantonalen Finanzdirektion befürwortet der Gemeinderat die vorgeschlagenen Änderungen, namentlich die erwünschte steuerliche Förderung von Investitionen in Anlagen zur Energieproduktion. Um die ökologische Flexibilisierung der Liegenschaftssteuern ertragsneutral durchführen zu können, fordert der Gemeinderat die Erhöhung bzw. variable Ausgestaltung des maximalen Liegenschaftssteuersatzes von heute 1,5 ‰. Im Sinne eines tieferen Verwaltungsaufwands soll die Energieeffizienz bei der Festlegung der Liegenschaftssteuer nur auf Antrag der Eigentümerschaft berücksichtigt werden. Weiter regt der Gemeinderat an, eine Berücksichtigung der Energieeffizienz von Gebäuden beim amtlichen Wert zu prüfen. Dies im Sinne einer einfacheren, kantonal einheitlichen Lösung als Alternative zum aktuellen Vorschlag.
Steuerpolitik im Dialog
Der Absicht des Regierungsrats, bei der kantonalen Steuerverwaltung die personellen Ressourcen für die Behandlung von Spezialfällen aufzustocken, die amtliche Bewertung zu vereinfachen und die geltende Steuerstrategie ab 2024 neu aufzusetzen, stimmt der Gemeinderat zu. Explizit befürwortet der Gemeinderat auch die durch den Kanton Bern eingereichte Standesinitiative zum Finanzdatenaustausch im Inland. Um die Gemeinden weiterhin auf Augenhöhe in die Steuerpolitik einzubinden, begrüsst er die regelmässige Durchführung eines Steuerdialogs zwischen Kanton und grösseren Gemeinden.
Dokumente
Titel |
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Stellungnahme Vernehmlassung Steuergesetzrevision 2024 (PDF, 2.4 MB) |