Finanzierung von Gemeinschaftszentren
Gemeinderat akzeptiert Verwaltungsgerichtsurteil
Der Gemeinderat ist enttäuscht vom Urteil des Verwaltungsgerichts vom 22. April 2014, mit dem dieses den Rückzug des Kantons bei der Finanzierung der Gemeinschaftszentren als rechtens beurteilt hat. Er verzichtet jedoch auf den Weiterzug des Urteils an das Bundesgericht.
Als Sparmassnahme hat der Kanton äusserst kurzfristig, im Dezember 2012, die mehrjährige Ermächtigung betreffend der spezifischen Integrationsangebote auf den 1. Januar 2013 aufgehoben. Der Kanton hat die Steuerung in der institutionellen Sozialhilfe inne, weshalb er grundsätzlich entscheiden kann, welche Angebote er mitfinanzieren will. Die kurzfristige Aufhebung hat jedoch die Frage aufgeworfen, ob diese nicht gegen Treu und Glauben verstosse. Dies hat das Verwaltungsgericht nun verneint, im Wesentlichen mit der Begründung, das finanzielle Interesse des Kantons an einem ausgeglichenen Staatshaushalt sei höher zu gewichten als das Interesse des Vertrauensschutzes der Stadt Bern.
Obwohl der Gemeinderat von diesem Urteil enttäuscht ist, verzichtet er auf einen Weiterzug. Dies insbesondere deshalb, weil er einer Beschwerde an das Bundesgericht, das eine eingeschränktere Überprüfungsbefugnis hat als das Verwaltungsgericht, wenig Erfolgschancen einräumt. Der Gemeinderat will sich nun im Rahmen bilateraler Gespräche mit dem Kanton für die Schaffung von Grundlagen einsetzen, die eine stärkere Planungssicherheit gewährleisten. Die Stadt Biel, die ebenfalls auf einen Weiterzug verzichtet, will ähnlich vorgehen.