Gebührenreduktion für Wintergärten auf dem Bärenplatz
Auf dem Bärenplatz gibt es insgesamt acht Wintergärten, die von den Restaurantbetrieben als Gastronomiefläche genutzt werden. Diese Wintergärten stehen auf öffentlichem Boden; dessen Nutzung ist in einer Sondernutzungskonzession geregelt und für die Betreiber mit Gebühren verbunden. Weil die Wintergärten aufgrund der behördlich verordneten Schliessung der Restaurants während des ersten und zweiten Lockdowns mehrere Monate nicht genutzt werden konnten, hat der Gemeinderat beschlossen, den Konzessionärinnen Gebühren in der Höhe von insgesamt 22’700 Franken zu erlassen. Die Massnahme erfolgt in Anlehnung an die Mietzinserlasse, welche die Stadt Bern besonders von den Corona-Massnahmen betroffenen Mieterinnen und Mietern von städtischen Geschäftsliegenschaften gewährt hat.