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11. September 2017 | Gemeinderat, Direktionen

Gaswerkareal: Bevölkerung soll bei Entwicklung mitwirken

Der Gemeinderat hat den Projektierungskredit für die Überbauung des Gaswerk-areals bis und mit Überbauungsordnung von 0,45 auf 2,9 Millionen Franken aufgestockt und eine weitere Stelle für die Arealentwicklung bei Immobilien Stadt Bern geschaffen. Im besten Fall können die Bauarbeiten im zweitgrössten Wohnbauprojekt auf Stadtboden 2021 beginnen. Wichtig ist dem Gemeinderat der Einbezug der Bevölkerung bei der Entwicklung des Areals. Offen ist, wie die Firma Losinger Marazzi für ihre Vorarbeiten entschädigt wird.

Bild Legende:

In einem Bericht zum Entwicklungs- und Planungsprozess Gaswerkareal zeigt der Gemeinderat zuhanden des Stadtrats auf, welche Arbeiten bisher erfolgt sind, welches die Eckwerte der beabsichtigten Entwicklung sind und wie die nächsten Schritte im Planungsprozess aussehen. Das Parlament wird mittels Planungserklärungen zum Bericht Stellung beziehen können.

Mitwirkung und Wettbewerb

Die Bevölkerung soll an der Entwicklung des Gaswerkareals partizipieren können. So sind zwei partizipative Prozesse zum weiteren Vorgehen bezüglich des Gaskessels und zum Nutzungskonzept Freiraum vorgesehen. Bei der städtebaulichen und architektonischen Qualitätssicherung sollen anschliessend erprobte Wettbewerbsverfahren nach den Grundsätzen der SIA zur Anwendung gelangen. Die prämierten Beiträge zum Städtebau und zum Freiraum sollen einen unmittelbaren Einstieg in die Projektierung und in die Realisierung erlauben. Die Änderung des Nutzungszonenplans soll im Rahmen einer Zone mit Planungspflicht (ZPP) erfolgen, über welche die Stimmberechtigten voraussichtlich im Februar 2020 abstimmen werden. Der Beginn der Projektierung und Realisierung ist ab 2021 geplant.

Soziale Durchmischung sicherstellen

Der Gemeinderat strebt eine architektonisch überzeugende Wohnüberbauung an, die sich durch eine hohe soziale, ökologische und ökonomische Nachhaltigkeit auszeichnet. Die Hälfte der zur Verfügung stehenden Fläche soll im Baurecht an gemeinnützige Wohnbauträgerschaften abgegeben werden. Einen Viertel des Areals will die Stadt selber überbauen und ein Viertel soll an institutionelle Investorinnen und Investoren gehen.

Für die Entwicklungs- und Planungsarbeiten (Phasen «Planänderungsverfahren, städtebaulicher Wettbewerb bis Überbauungsordnung») hat der Gemeinderat eine Kreditaufstockung von 0,45 Millionen Franken auf neu 2,9 Millionen Franken genehmigt. Gleichzeitig hat er bei Immobilien Stadt Bern eine weitere Stelle im Bereich Immobilienentwicklung bewilligt, um die anstehenden Arbeiten im Rahmen der städtischen Wohnoffensive erfüllen zu können.

Abgeltung von Losinger Marazzi noch offen

Wie der Gemeinderat im Dezember 2016 entschieden hat, soll der städtische Fonds für Boden- und Wohnbaupolitik das Gaswerkareal von Energie Wasser Bern (ewb) kaufen. Die Kaufverhandlungen sind im Gange. Der Landkauf wird durch die Stimmberechtigten zu beschliessen sein.

ewb hatte mit der Firma Losinger Marazzi eine Entwicklungsvereinbarung abgeschlossen. Diese Vereinbarung ist für die Stadt nicht bindend, regelt aber die Entschädigung von planerischen Vorleistungen, die Losinger Marazzi erbracht hat. Wie die Entschädigung erfolgen wird, ist derzeit noch offen. Denkbar ist, dass sie ganz oder teilweise auf den Kaufpreis geschlagen wird. Der Gemeinderat kann sich aber auch vorstellen, für Losinger Marazzi ein Baufeld innerhalb des für institutionelle Investorinnen und Investoren vorgesehenen Arealteils zu reservieren und zu Marktpreisen zu überlassen. Im Gegenzug würde Losinger Marazzi auf die Abgeltung der geleisteten Arbeiten verzichten. Einen Entscheid dazu hat der Gemeinderat noch nicht gefällt.

Vortrag an den Stadtrat

Vortrag an den Stadtrat
Titel
Stadtratsvortrag Gaswerkareal Entwicklungs- und Planungsprozess (PDF, 644.4 KB)

Gemeinderat Stadt Bern

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