Fuss- und Velobrücke: Vertiefte Abklärungen für Wettbewerb
Bevor der Wettbewerb für die geplante Fuss- und Veloverkehrsverbindung zwischen Breitenrain und Länggasse gestartet wird, sind vertiefte Abklärungen erforderlich. Der Gemeinderat hat die Direktion für Tiefbau, Verkehr und Stadtgrün beauftragt, ihm zuhanden des Stadtrats Entscheidgrundlagen vorzulegen für die Linienführung, die Dimensionierung und die Zufahrtswege zur Brücke. Die Idee, die Brücke auch für den motorisierten Individualverkehr zu öffnen, lehnt der Gemeinderat ab. Geprüft werden soll jedoch die Möglichkeit eines Shuttlebus-Betriebs.
Im Norden Berns weist das städtische und regionale Velonetz eine wesentliche Lücke auf: Es fehlt eine direkte Verbindung zwischen den Stadtteilen Breitenrain-Lorraine auf der einen und Länggasse-Felsenau auf der anderen Aareseite. Heute müssen Fussgänger und Velofahrerinnen den Umweg über die Lorrainebrücke oder den tiefer gelegenen Felsenausteg auf sich nehmen, wenn sie vom einen Stadtteil in den anderen gelangen wollen. Die Erstellung einer Fuss- und Velobrücke zwischen den beiden Stadtteilen ist daher seit 2004 Bestandteil des kantonalen Velorichtplanes.
Nachdem der Stadtrat im September 2014 einen Planungskredit von 560'000 Franken gesprochen hatte, wurden zahlreiche Varianten für die Linienführung einer Fuss- und Veloverbindung erarbeitet. Der Gemeinderat entschied sich 2016 für die Bestvariante – eine Hochbrücke zwischen der Polygonstrasse und dem hinteren Teil der Inneren Enge – und beantragte dem Stadtrat für die Durchführung eines Projektwettbewerbs eine Aufstockung des Kredits auf knapp zwei Millionen Franken. Der Stadtrat genehmigte den Kredit, gleichzeitig beschloss er, dass für den Wettbewerb auch weitere Varianten zugelassen werden sollen.
Vor dem Wettbewerb braucht es klare Rahmenbedingungen
Die seither vorgenommenen Abklärungen haben nun gezeigt, dass die Frage der Linienführung geklärt sein muss, bevor der Projektwettbewerb gestartet werden kann: Da unterschiedliche Linienführungen unterschiedliche Verkehrsanbindungen bedingen, käme es im Wettbewerbsverfahren zu einer Vermischung zwischen brückentechnisch-architektonischen und verkehrsplanerischen Aspekten, womit nach Auffassung der Fachleute eine faire und sachgerechte Beurteilung der eingegebenen Projekte kaum mehr möglich wäre. Der Gemeinderat hat deshalb die federführende Direktion für Tiefbau, Verkehr und Stadtgrün beauftragt, zuhanden des Stadtrats bis Ende 2019 einen Variantenentscheid vorzubereiten, um die Linienführung und damit die Brückenköpfe auf der Länggasse- und der Breitenrainseite vor der Lancierung des Wettbewerbs zu definieren. Weiter sollen auch die Zufahrtswege zur Brücke vor der Lancierung des Wettbewerbs geklärt werden.
Keine Autos auf der Velobrücke
Eine andere Klärung hat der Gemeinderat bereits vorgenommen: Angesichts der unlängst in den Medien aufgekommenen Diskussionen zur Dimensionierung und Nutzung der Brücke hat er den Grundsatzentscheid gefällt, dass die Brücke definitiv nicht für den motorisierten Individualverkehr nutzbar gemacht und auch nicht entsprechend konzipiert werden soll. Geprüft werden soll hingegen, ob Bedarf für eine Shuttlebus-Verbindung besteht: Sowohl im Viererfeld- als auch im Wankdorfquartier sind in den nächsten Jahren bedeutende Entwicklungen geplant – der Bedarf nach einem Shuttlebus, der die beiden von der Aare getrennten Quartiere verbindet, erscheint dem Gemeinderat daher prüfenswert. Weil diese Frage wesentliche Auswirkungen auf die Dimensionierung der Brücke und der Zufahrtswege hat, soll auch sie zwingend vor dem Wettbewerb geklärt und dem Stadtrat unterbreitet werden.
Die zusätzlichen Abklärungen führen zu einer Projektverzögerung. Dazu Gemeinderätin Ursula Wyss: «Dem Gemeinderat und auch mir persönlich ist eine gut abgeklärte und breit abgestützte Brückenvariante sehr wichtig. Angesichts der Bedeutung dieses Generationenprojekts erachte ich die Verzögerung daher als vertretbar.»