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20. August 2021 | Gemeinderat, Direktionen

Für das «Muubeeri» wird eine Zwischennutzung geprüft

Der Gemeinderat will den Badbetrieb im Hallenbad Hirschengraben einstellen, sobald die neue Schwimmhalle in Betrieb geht. Dies hat er bereits 2011 entschieden. Nun lässt er prüfen, ob bzw. welche Zwischennutzungen für das Gebäude möglich sind.

Das Hallenbad Hirschengraben («Muubeeri») an der Maulbeerstrasse 14 weist alters- und konstruktionsbedingt erhebliche bauliche Mängel auf. Zur Aufrechterhaltung des Badbetriebs sind seit mehreren Jahren kostenintensive Überwachungs- und Instandsetzungsmassnahmen nötig. Dennoch sind Teile der Anlage in einem derart schlechten Zustand, dass das Risiko einer plötzlichen Betriebsschliessung besteht. Der Gemeinderat hat daher im Rahmen des jüngsten Haushaltsentlastungspakets FIT II den Entscheid aus dem Jahr 2011 bestätigt und sieht vor, den Badbetrieb im Frühling 2023 einzustellen, bevor voraussichtlich im Herbst 2023 die neue 50-Meter-Schwimmhalle im Neufeld eröffnet wird.

Rahmenbedingungen für Zwischennutzungen definieren

Die Suche nach der zukünftigen Nutzung ist wegen des schlechten Zustands sowie des auf die Badnutzung ausgelegten historischen Gebäudes anspruchsvoll. Eine denkmalgerechte Sanierung durch die Stadt ist innerhalb der nächsten fünf Jahre weder machbar noch finanzierbar. Der Gemeinderat hat daher einen Projektierungskredit von 100'000 Franken gesprochen, um zu prüfen, welche Zwischennutzungen (u.a. hinsichtlich zulässiger Personenzahl) im «Muubeeri» für einen Zeitraum von fünf bis zehn Jahren nach 2023 bzw. nach Inbetriebnahme der neuen 50-Meter-Schwimmhalle möglich sind. Dies unter der Voraussetzung, dass die dazu notwendigen Investitionen für Umbau- und Ertüchtigungsmassnahmen insbesondere im Bereich Gebäudestatik und Brandschutz in einem vertretbaren Rahmen bleiben und keine Optionen für eine zukünftige Nutzung ausschliessen.

Gemeinderat der Stadt Bern

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