Fonds für Boden- und Wohnbaupolitik: Flexible Schuldengrenze
Der Gemeinderat hat die für den Fonds für Boden- und Wohnbaupolitik (Fonds) zulässige Schuldenobergrenze flexibilisiert: Statt bisher maximal 300 Millionen Franken dürfen die Schulden neu bis zu 60 Prozent des Verkehrswerts des Gebäudeportfolios des Fonds ausmachen. Ende 2016 wären so Schulden von rund 830 Millionen Franken zulässig gewesen. Der Gemeinderat verfolgt das wohnbaupolitische Ziel, in der Stadt Bern neuen und insbesondere günstigen Wohnraum zu schaffen. Hierfür will der Fonds in den nächsten zehn Jahren unter anderem auf dem Viererfeld und auf dem Gaswerkareal gemäss seiner Finanz- und Investitionsplanung gegen 500 Millionen Franken investieren, was voraussichtlich eine zusätzliche Verschuldung von rund 290 Millionen Franken zur Folge haben wird. Die Flexibilisierung der Schuldenobergrenze ist finanziell nachhaltig. Sie gefährdet die stabile Finanz- und Ertragslage des Fonds nicht. Unverändert wird der Fonds sämtliche werterhaltenden Sanierungsmassnahmen vollumfänglich aus selbst erwirtschafteten Erträgen und mittels Entnahmen aus dem Erneuerungsfonds finanzieren.