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28. Februar 2022 | Gemeinderat, Direktionen

Fachstelle Stalking-Beratung weiterhin gefordert

Die Fachstelle Stalking-Beratung der Stadt Bern hat im vergangenen Jahr 117 Stalking-Fälle verzeichnet. Wegen der fehlenden Ausgehmöglichkeiten während der Corona-Pandemie ist diese Zahl im Vergleich zu den Vorjahren leicht rückläufig. Dafür nahm das Nachbarschafts-Stalking zu. Die Mehrheit der gemeldeten Stalking-Fälle erfüllt in der Schweiz nach wie vor keinen Straftatbestand.

Im Jahr 2021 meldeten sich 117 Personen bei der Fachstelle Stalking-Beratung der Stadt Bern. Das sind gleich viele Fälle wie im Vorjahr. Frauen machen mit 85 Prozent weiterhin die Mehrheit der Stalking-Betroffenen aus. Die Fachstelle verzeichnet seit Beginn der Corona-Pandemie einen Rückgang der Fallzahlen. Sie führt diesen Umstand auf die corona-bedingten Einschränkungen des sozialen Lebens zurück.

Auswirkungen der Pandemie und verschiedene Formen von Stalking

Aufgrund der Pandemie hat sich das Privat- sowie Berufsleben vieler Berner*innen stark in die eigenen vier Wände verlagert. Das hat für die Fachstelle zur Folge, dass Stalking-Betroffene vermehrt den Erstkontakt via E-Mail suchen und Online-Beratungen in Anspruch nehmen. Diese Verlagerung «nach Hause» zeigt sich auch in den gemeldeten Stalking-Fällen: Stalking von einer fremden Person, zum Beispiel im Fitnessclub oder auf dem Arbeitsweg, haben abgenommen. Weiterhin tief ist auch der Anteil eines Stalkings nach einer intimen Bekanntschaft geblieben. Hingegen haben Meldungen von Nachbarschafts-Stalking zugenommen. Am häufigsten kommt Stalking nach wie vor bei Ex-Partnerschaften vor (44 Prozent).

Fachstelle steht den Betroffenen beratend zur Seite

Die Fachstelle zeigt den Betroffenen Verhaltensmöglichkeiten im Umgang mit der stalkenden Person auf und berät sie in rechtlichen Fragen. In 73 Prozent der gemeldeten Fälle erfüllten die Stalking-Handlungen keinen Straftatbestand. Im Gegensatz zu anderen Ländern, kennt die Schweiz für Stalking bis heute keinen eigenen Straftatbestand. Stalking kann in der Schweiz nur strafrechtlich verfolgt werden, wenn einzelne Handlungen strafbar sind. So zum Beispiel Sachbeschädigung, Drohung oder Nötigung. Das heisst, häufig können die Betroffenen keine Strafanzeige einreichen.

Bei den Stalking-Opfern stösst diese Gesetzeslücke teilweise auf grosses Unverständnis. Wie aus den Beratungsgesprächen der Fachstelle hervorgeht, wäre eine klarere Gesetzgebung für viele Betroffene eine grosse Erleichterung. Entsprechend begrüsst die Fachstelle die politische Diskussion auf nationaler Ebene und befürwortet eine Anpassung des Strafgesetzes, um den Schutz vor Stalking zu erhöhen.

Direktion für Sicherheit, Umwelt und Energie

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