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9. April 2025 | Gemeinderat, Direktionen

Fachstelle Stalking-Beratung verzeichnet mehr Meldungen

Die Fachstelle Stalking-Beratung der Stadt Bern hat im vergangenen Jahr einen Anstieg an Meldungen verzeichnet: 139 Personen suchten Hilfe – 41 mehr als im Jahr 2023. Die Zunahme führt die Fachstelle primär darauf zurück, dass die Thematik vermehrt ins öffentliche Bewusstsein rückt und Betroffene sowie deren Umfeld die Beratungsangebote auch in Anspruch nehmen. Die Fachstelle erhebt neu auch Zahlen über die Involviertheit von Kindern, wenn es im Rahmen einer Ex-Partnerschaft mit gemeinsamen Kindern zu Stalking kommt.

Im Jahr 2024 meldeten sich 139 Personen bei der Fachstelle Stalking-Beratung der Stadt Bern. Das sind 41 Fälle mehr als noch im Jahr 2023. Der Grund für die höhere Anzahl an Meldungen vermutet die Fachstelle in der stärkeren Präsenz des Themas und im öffentlichen Bewusstsein. Betroffene sowie deren Umfeld hatten so im 2024 mehr Gelegenheit eine Betroffenheit zu erkennen und das Beratungsangebot der Fachstelle zu nutzen.

Stalking in verschiedenen Beziehungskonstellationen

Wie in den Vorjahren haben vor allem Frauen Unterstützung bei der Fachstelle gesucht – sie stellten 83 Prozent der Ratsuchenden. Bei 63 Prozent der gemeldeten Fälle war die stalkende Person männlich, in 27 Prozent weiblich. In weiteren 10 Prozent war das Geschlecht der stalkenden Person nicht bekannt. Der Anteil weiblicher Tatpersonen ist im Vergleich zu den Vorjahren eher hoch, wobei diese Zahl Schwankungen unterworfen ist. Nach genauerer Betrachtung der weiblichen Stalkinghandlungen lässt sich bei den Zahlen ableiten, dass im Jahr 2024 häufiger ein gleichgeschlechtliches Stalking stattgefunden hat. Dabei ist festzustellen, dass diese Fälle nicht dem Ex-Partnerschafts-Stalking zuzuschreiben sind. Dennoch werden die meisten Stalking-Fälle nach wie vor im Rahmen von Ex-Partnerschaften verzeichnet, wobei der Anteil mit 36 Prozent dieses Jahr tiefer ausfällt. Die Tatpersonen bei Ex-Partnerschafts-Stalking bleiben überwiegend männlich (84 Prozent).

Das Stalking im nachbarschaftlichen Kontext ist mit 14 Prozent wieder leicht höher als im vergangenen Jahr und auch das Stalking im beruflichen Umfeld hat im Vergleich zu den Vorjahren zugenommen (12 Prozent).

Knapp die Hälfte aller Betroffenen (47 Prozent) war von mindestens einer
Cyberstalkinghandlung betroffen, wobei das offline Stalking – beispielsweise Nachstellen oder das Senden von Briefen – trotz Digitalisierung in der Gesellschaft nach wie vor von Bedeutung ist. Die meisten Betroffenen erleben eine Kombination von Stalkinghandlungen im virtuellen wie auch im realen Raum.

Neu auch Zahlen über die Involviertheit von Kindern

Seit dem Jahr 2024 erhebt die Fachstelle auch Zahlen über die Involviertheit von Kindern. Kommt es im Rahmen einer Ex-Partnerschaft zu einem Stalking, sind die gemeinsamen Kinder vom Stalking ebenfalls mitbetroffen. Zum Beispiel erleben sie die Anspannung des gestalkten Elternteils oder sie werden vom stalkenden Elternteil instrumentalisiert und als Nachrichtenübermittler*innen missbraucht. In 22 Prozent der gemeldeten Fälle waren Kinder in die Stalking-Situation involviert. Das Miterleben von Stalking kann auf Kinder psychische, körperliche und soziale Auswirkungen haben. Die Fachstelle Stalking-Beratung macht deshalb auf den Leitfaden zum Thema Stalking und Kinder aufmerksam. Dieser hilft Fachpersonen, mitbetroffene Kinder zu erkennen und gibt Orientierung im Umgang mit den daraus entstehenden Herausforderungen für die Betroffenen und deren Kinder.

Gesetzliche Grundlage gegen Stalking wird derzeit beraten

In mehr als der Hälfte der gemeldeten Fälle bei der städtischen Stalking-Beratung kann aufgrund der geltenden Gesetzgebung keine Strafanzeige gemacht werden. In der Schweiz kann Stalking derzeit nur dann strafrechtlich verfolgt werden, wenn die stalkende Person auch andere Straftaten wie Sachbeschädigung, Missbrauch einer Fernmeldeanlage (z.B. Telefon), Drohung oder Nötigung begeht. Die laufenden Bestrebungen auf nationaler Ebene, Stalking als eigenständigen Straftatbestand im Strafgesetz zu verankern, senden ein klares Zeichen an Betroffene. Die Definition von Stalking als Straftatbestand würde es mehr Betroffenen ermöglichen, das erlebte Stalking anzuzeigen. Die Schliessung dieser Gesetzeslücke könnte für viele eine grosse Erleichterung darstellen. Die Klärung der offenen Fragen zur Ausgestaltung des neuen Straftatbestandes wird derzeit weiter vorangetrieben.

Direktion für Sicherheit, Umwelt und Enegie

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