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8. Mai 2024 | Gemeinderat, Direktionen

ESP Ausserholligen: Richtplan mehrheitlich in Kraft gesetzt

Das Gebiet des Entwicklungsschwerpunkts (ESP) Ausserholligen entwickelt sich zu einem lebendigen, vielfältigen urbanen Zentrum. Zentrale Grundlage für die Abstimmung der verschiedenen Planungs- und Bauvorhaben ist der Richtplan ESP Ausserholligen. Der aus dem Jahr 1994 stammende Richtplan wurde in den vergangenen Jahren unter Einbezug aller relevanten Akteur*innen überarbeitet und aktualisiert. Der überarbeitete Richtplan ist nun teilrechtskräftig. Dies hat die zuständige Direktion für Inneres und Justiz (DIJ) des Kantons Bern mit rechtskräftiger Verfügung vom 21. März 2024 entschieden. Damit treten alle Richtplaninhalte in Kraft, welche nicht mit einer vom Kanton geforderten Ergänzung der Störfallvorsorge in Zusammenhang stehen. Gegen diese vorgesehene Ergänzung der Störfallvorsorge ist eine Beschwerde der Stadt Bern bei der DIJ hängig, über die zu einem späteren Zeitpunkt entschieden wird.

Weitere Informationen zum ESP Ausserholligen unter www.bern.ch/ausserholligen.

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