Erfolgreiche Velo-Offensive fortsetzen und Fussverkehr stärken
Der Gemeinderat will die Velo-Offensive fortsetzen und in den kommenden Jahren mehr Mittel für die Förderung des Fussverkehrs einsetzen. Dazu hat er zuhanden des Stadtrates eine Anpassung des Reglements zur Förderung des Fuss- und Veloverkehrs (RFFV) sowie einen Nachkredit für das Jahr 2017 beantragt.
Die vom Gemeinderat im Herbst 2014 lancierte Velo-Offensive hat mit der Umsetzung der ersten Velo-Hauptroute Wankdorf sowie verschiedenen weiteren Fördermassnahmen erste Erfolge gebracht. Diese akzentuierte Förderung war nur dank dem Abbau von Mitteln aus der Spezialfinanzierung zur Förderung des Fuss- und Veloverkehrs (RFFV) möglich (siehe Kasten).
Anliegen aus der Bevölkerung
Gleichzeitig hat der im Rahmen der Velo-Offensive ausgelöste Partizipationsprozess viele zusätzliche Anliegen aus der Bevölkerung und der Politik aufgezeigt. Gleiches gilt für die im Herbst 2016 abgeschlossene Mitwirkung zum neuen städtischen Richtplan Fussverkehr. Der Gemeinderat will diesen Anliegen gerecht werden, indem er einerseits die Velo-Offensive fortsetzen und andererseits in den kommenden Jahren mehr Mittel in die Förderung des Fussverkehrs investieren will.
Dazu hat er zuhanden des Stadtrats eine vorgezogene Berichterstattung zum Reglement zur Förderung des Fuss- und Veloverkehrs (RFFV) sowie einen Antrag zur Anpassung des Reglements verabschiedet. Neu sollen für die Förderung des Fuss- und Veloverkehrs jährlich 2,45 Millionen Franken statt wie bisher 1,25 Millionen Franken eingesetzt werden können. Gleichzeitig beantragt der Gemeinderat dem Stadtrat für das Jahr 2017 einen Nachkredit von 700'000 Franken.
Das Reglement über die Förderung des Fuss- und Veloverkehrs (RFFV)
Die Förderung des Fuss- und Veloverkehrs in der Stadt Bern stützt sich auf das Reglement über die Förderung des Fuss- und Veloverkehrs (RFFV) vom 13. Juni 1999. Es handelt sich um eine Spezialfinanzierung gemäss der kantonalen Gemeindeverordnung. Artikel 8 des Reglements sieht vor, dass der Verkehrsplanung bzw. der Fachstelle Fuss- und Veloverkehr jährlich 1,25 Millionen Franken zur Finanzierung der Fördertätigkeit zur Verfügung gestellt werden. Gemäss Art. 7 erstattet der Gemeinderat dem Stadtrat zudem alle zwei Jahre Bericht und unterbreitet ihm das Umsetzungsprogramm für die darauffolgenden Jahre. Vor 2014 wurden die jährlichen Mittel aus dem RFFV wiederholt nicht ausgeschöpft und der Spezialfinanzierung gutgeschrieben. Ende 2013 erreichten die Einlagen einen Höchststand von 2,27 Millionen Franken. Dank diesen in den Vorjahren nicht ausgeschöpften Mitteln war es möglich, im Rahmen der Velo-Offensive eine akzentuierte Förderung des Veloverkehrs zu lancieren. Inzwischen sind die Einlagen in die Spezialfinanzierung praktisch abgebaut. Deshalb stehen ab 2017 nur noch die im Reglement festgelegten Mittel zur Verfügung. Diese sollen nun durch eine Anpassung von Art. 8 auf 2,45 Millionen Franken erhöht werden. |
Dokumente
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Stadtratsvortrag Reglement über die Förderung des Fuss- und Veloverkehrs (PDF, 569.9 KB) |