Dutzende Verzeigungen bei Betriebskontrollen
Bei koordinierten Verbundkontrollen von August 2015 bis August 2016 sind in der Stadt Bern 20 Betriebe und 73 Personen kontrolliert worden. 13 Betreiber und mehrere Dutzend Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wurden wegen verschiedener Delikte verzeigt. Die Kontrollen des Polizeiinspektorats der Stadt Bern fanden in enger Zusammenarbeit mit der Kantonspolizei und der kantonalen Arbeitsmarktaufsichtsbehörde statt.
Im Zeitraum vom August 2015 bis August 2016 hat das Polizeiinspektorat (Orts- und Gewerbe sowie Fremdenpolizei) der Stadt Bern gemeinsam mit der Kantonspolizei und der kantonalen Aufsichtsbehörde im Rahmen von 16 koordinierten Aktionen 20 Betriebe einer Kontrolle unterzogen. Das Augenmerk lag dabei auf Betrieben aus den Bereichen Gastronomie, Bau- und Baunebengewerbe sowie Coiffeur- und Lebensmittel-geschäften. Insgesamt wurden 73 Personen kontrolliert. 56 Personen wurden wegen verschiedensten Gesetzesverstössen verzeigt.
Mehr als die Hälfte der Betreiber verzeigt
Im Rahmen der Kontrollen mussten in 13 der 20 kontrollierten Betrieben die verantwortlichen Personen verzeigt werden. Sie hatten ausländische Frauen und Männer ohne entsprechende Aufenthalts- oder Arbeits-bewilligung in ihren Betrieben angestellt und sich wegen Verstössen gegen das Gastgewerbegesetz schuldig gemacht.
Irregulärer Aufenthalt, Einreiseverbote, Verdacht auf Arbeitsausbeutung
36 Personen machten sich wegen Verstössen gegen das Arbeitsmarkt- und das Sozialhilfegesetz strafbar und wurden durch die kantonale Arbeitsmarktkontrolle rapportiert.Weitere 20 Personen machten sich unter anderem wegen rechtswidrigem Aufenthalt, unerlaubter Erwerbstätigkeit oder unterlassener Anmeldepflicht schuldig. Bei 17 der kontrollierten Personen wurden keine fremdenpolizeilichen Massnahmen eingeleitet. Von den insgesamt 73 kontrollierten Personen wurden sieben nach umfangreichen Abklärungen in Ausschaffungshaft versetzt und in ihre Heimatländer zurückgeführt. Das Staatssekretariat für Migration erliess auf Antrag der städtischen Fremdenpolizei teilweise mehrjährige Einreiseverbote. Bei vier Personen wurden weitergehende Abklärungen in Bezug auf Arbeitsausbeutung durchgeführt.
Weitere Kontrollen geplant
Die Kontrollen haben gezeigt, wie wichtig dieses koordinierte und abgestimmte Vorgehen ist, beziehungsweise, welche Wirkung damit erzielt werden kann. Zum einen können fehlbare Arbeitgebende zur Rechenschaft gezogen werden. Zum andern gelingt es, Arbeitnehmende, welche sich in ausbeuterischen oder prekären Arbeits- und Lebens-situationen befinden, zu schützen. Das Polizeiinspektorat wird diese Tätigkeiten auch im Jahr 2017 im Rahmen der Schwerpunktbildung weiterführen.