Navigieren auf Mediencenter

Benutzerspezifische Werkzeuge

Content navigation

14. Oktober 2024 | Gemeinderat, Direktionen

Die Planung Meienegg geht in die öffentliche Mitwirkung

Die FAMBAU Genossenschaft beabsichtigt, die Siedlung Meienegg (Bethlehemstrasse – Stöckackerstrasse) mit rund 330 neuen preisgünstigen Wohnungen in Kostenmiete zu ersetzen. Zwei bestehende Gebäude werden für mindestens 25 Jahre erhalten. Insgesamt stehen so künftig rund 120 zusätzliche Wohnungen zur Verfügung. Der Gemeinderat hat die entsprechende Überbauungsordnung zur öffentlichen Mitwirkung verabschiedet. Diese dauert vom 14. Oktober 2024 bis am 12. November 2024.

Die Siedlung Meienegg im Stöckacker-Quartier ist von der gemeinnützigen FAMBAU Genossenschaft zwischen 1949 und 1955 erstellt worden. Mit einer baulichen Nachverdichtung und Teilsanierung soll nun eine neue durchmischte Siedlung mit familienfreundlichen und altersgerechten Wohnungen entstehen. Ziel ist es, einen den heutigen Anforderungen entsprechenden (Teil-)Ersatzneubau zu realisieren und damit einen zukunftsorientierten Quartierteil mit hoher städtebaulicher Qualität zu schaffen. Für die geplante Nutzungsverdichtung muss die baurechtliche Grundordnung in verschiedenen Punkten angepasst werden: Die Überbauungsordnung (ÜO) Bethlehemstrasse – Stöckackerstrasse (Meienegg) sichert die geplante Nutzung und stellt eine nachhaltige Aussenraumgestaltung sowie die architektonische Qualität des Bauvorhabens sicher.

Teilerhalt sowie Etappierung über 25 Jahre

Grundlage der Überbauungsordnung (ÜO) Meienegg bildet das «Generationenprojekt MEIE», das aus dem siegreichen Projektwettbewerbsbeitrag zu einem Richtprojekt weiterentwickelt worden ist. Die Bauherrschaft beabsichtigt, in Etappen einen offenen, durchlässigen Stadtquartierteil zu entwickeln. Dieser ist geprägt von einem attraktiven Wegnetz, klimawirksamer Umgebungsgestaltung sowie von publikumsorientierten und gemeinschaftlichen Erdgeschossnutzungen. Vorgesehen sind mehrheitlich 4- bis 6-geschos­sige Gebäude. In der verdichteten Siedlung sollen 330 neue Wohnungen entstehen. Das Projekt sieht zugleich den Erhalt von zwei bestehenden Gebäuden mit 56 Wohnungen vor; diese werden saniert und für mindestens 25 Jahre erhalten. Heute bietet die Meienegg 270 Wohnungen.

Die Weiterentwicklung des Areals mit preisgünstigem Wohnraum in Kostenmiete orientiert sich unter anderem an den Zielen der 2000-Watt-Gesellschaft. Die Überbauungsordnung schreibt zudem vor, mindestens 20 Prozent der Parzellenflächen naturnah zu gestalten, was gemäss heutigem Projektstand deutlich übertroffen wird. Das Mobilitätskonzept gibt vor, dass das Areal – vorbehältlich Sonderfahrten – oberirdisch autofrei ist. Vorgesehen ist eine Einstellhalle, zulässig sind 157 Parkplätze. Dieser Wert liegt leicht über dem sonst üblichen städtischen Standard. Damit wird sichergestellt, dass die Bedürfnisse der vielfach handwerklich tätigen und auf Geschäftsautos angewiesenen Bewohnerschaft weiterhin erfüllt werden. Alltägliche Wege fürs Pendeln, zum Einkauf oder zur Schule sollen hingegen vorwiegend zu Fuss, mit dem Velo oder mit dem öffentlichen Verkehr zurückgelegt werden.

Öffentliches Verdichtungsinteresse überwiegt

Die Siedlung Meienegg ist im Bauinventar der Stadt Bern als erhaltenswert eingestuft. Voraussetzung für einen Ersatzneubau ist deshalb eine Abwägung zwischen dem Ortsbild- und Denkmalschutz und anderen betroffenen Interessen. In seiner Interessenabwägung kommt der Gemeinderat zum Schluss, dass insbesondere das als nationales Interesse anerkannte Verdichtungsinteresse dem ebenfalls hoch zu gewichtenden Ortsbild- und Denkmalschutzinteresse entgegensteht. Es sind in Bümpliz-Bethlehem keine anderen Standorte ersichtlich, die ähnlich geeignet wären, eine qualitativ hochstehende, nachhaltige und sozialverträgliche Innenverdichtung in vergleichbarem Ausmass wie das vorliegende Projekt zu erreichen. Zudem leistet das Vorhaben einen wichtigen Beitrag zur Schaffung von dringend benötigtem Wohnraum für unterschiedliche Zielgruppen, namentlich Familien und Personen mit Beeinträchtigungen. Deshalb ist der sozialverträgliche und etappierte Ersatz der Siedlung durch eine qualitativ hochstehende, nachhaltige und gemeinnützige Neubausiedlung für den Gemeinderat gerechtfertigt.

Volksabstimmung voraussichtlich Ende 2026

Der Gemeinderat hat nun die Überbauungsordnung (ÜO) Meienegg zur öffentlichen Mitwirkung verabschiedet. Da es sich bei einer ÜO um eine Änderung der baurechtlichen Grundordnung handelt, werden der Stadtrat und die Stimmberechtigten über die Vorlage befinden können. Die Volksabstimmung findet voraussichtlich Ende 2026 statt.

Öffentliche Mitwirkung ab 14. Oktober 2024

Die öffentliche Mitwirkung zur Überbauungsordnung (ÜO) Meienegg dauert vom 14. Oktober 2024 bis am 12. November 2024. Die Mitwirkungsunterlagen können während dieser Frist bei der «BauStelle», Bundesgasse 38 (Montag bis Donnerstag 08.00–12.00 und 13.30–17.00 Uhr, Freitag bis 16.00 Uhr), im Stadtplanungsamt Bern, Zieglerstrasse 62 (Montag bis Freitag, 09.00–11.30 und 14.00–16.00 Uhr) sowie im Internet unter www.bern.ch/mitwirkungen eingesehen werden. Ist persönliches Erscheinen nicht möglich, bitten wir um Kontaktaufnahme (Kontakt: Stadtplanungsamt, 031 321 70 10 oder )

Gemeinderat der Stadt Bern

Weitere Informationen.

Archiv

Fusszeile