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19. November 2021 | Gemeinderat, Direktionen

Die Fusionsverhandlungen sind auf gutem Weg

Gemäss stadträtlichem Auftrag legt der Gemeinderat der Stadt Bern dem Parlament die Eckwerte zu den Fusionsverhandlungen mit Ostermundigen vor, zusammen mit der nötigen Kreditaufstockung. In wichtigen Fragen stehen Lösungen bereit. So soll die Integration des neuen Stadtteils im künftigen Gemeinderat über eine integrationsbeauftragte Person sichergestellt werden.

Seit diesem Sommer laufen zwischen den Gemeinderäten von Bern und Ostermundigen die Fusionsverhandlungen. Im Zentrum geht es dabei um die Eckpunkte der Fusion, unter anderem die künftige Ausgestaltung von Gemeinderat und Stadtrat, die Regelung des Wahlsystems und die Stadtteilpartizipation. Wie vom Parlament beauftragt, hat der Berner Gemeinderat nun einen Zwischenbericht zuhanden des Stadtrats verabschiedet, der den Stand der Verhandlungen zusammenfasst und die Lösungswege bei den wichtigsten Eckpunkten aufzeigt.

Gemeinderat: Integrationsbeauftragte Person mit Antragsrecht

Der Gemeinderat der künftigen Stadt Bern soll auch nach einer Fusion unverändert fünf Sitze haben. Für die Interessenvertretung von Ostermundigen wird jedoch die Stelle einer integrationsbeauftragten Person geschaffen. Diese Person wird auf dem Gebiet von Ostermundigen von den Stimmberechtigten gewählt und nimmt im Gemeinderat bei fusionsrelevanten Geschäften mit Antragsrecht Einsitz. Die Stelle ist als Übergangslösung befristet.

Geprüft und verworfen wurde in den Verhandlungen die Vergrösserung des Gemeinderats auf sieben Sitze. Eine solche Aufstockung wäre aufgrund des Bevölkerungszuwachses durch die Fusion mit Ostermundigen nicht gerechtfertigt. Sie würde zudem eine umfassende Direktionsreform nötig machen, die mit hohen Kosten und grossem Aufwand verbunden wäre und im Rahmen der Fusion nicht gestemmt werden könnte. Geprüft wurde weiter eine befristete Aufstockung des Gemeinderats durch einen Ostermundiger Sitz. Eine solche Lösung überzeugt demokratiepolitisch nicht, da sie zu parteipolitischen Verzerrungen im Gemeinderat führen und die übrigen Stadtteile benachteiligen würde.

Parlament: Entscheid über Variante ist Ostermundigen überlassen

Auch das Parlament der fusionierten Stadt Bern soll nach einer Fusion eine unveränderte Sitzzahl von 80 Mitgliedern haben. Möglich ist allerdings, dass der künftige Stadtrat in der ersten Legislatur um acht Ostermundiger Sitze aufgestockt wird. Bei dieser Variante würden die Wahlberechtigten von Ostermundigen nur diese Sitze wählen. Der Gemeinderat der Stadt Bern will den Entscheid über diese beiden Varianten der Gemeinde Ostermundigen überlassen, da es sie wesentlich stärker betrifft als Bern.

Stadtteilpartizipation: Kommission bündelt Ostermundiger Interessen

Für die Stadt Bern ist die Stadtteilpartizipation unabhängig von der Fusion ein wichtiges Thema. Das heutige Modell der Quartierorganisationen funktioniert grundsätzlich gut, eine Reform in Richtung von mehr Verbindlichkeit und breiterer Partizipation ist jedoch angedacht. In den Fusionsverhandlungen galt es ein Modell zu finden, das für die Integration von Ostermundigen geeignet ist, eine Reform jedoch nicht vorwegnimmt. Geeinigt haben sich die beiden Exekutiven von Bern und Ostermundigen auf eine öffentlich-rechtliche Kommission für den künftigen Stadtteil Ostermundigen, die mit dem Amt der integrationsbeauftragten Person verknüpft ist, über ein Budget verfügt und die Anliegen und Bedürfnisse der Bevölkerung auf dem Gebiet von Ostermundigen aufnehmen kann. Die konkrete Ausgestaltung der Kommission ist in einem nächsten Schritt zu klären.

Bern bleibt Bern: Name, Wappen, Wahlverfahren

Unverändert sollen nach einer Fusion Name und Wappen der Stadt und des Stadtteils Ostermundigen sowie das Wahlverfahren bleiben. Für Wahlkreise – wie sie in der Schweiz nur die Stadt Zürich kennt – wäre Bern auch nach einer Fusion mit Ostermundigen zu klein. Wahlkreise würden kleine Parteien benachteiligen und den Aufwand der Parteien in Wahlkämpfen stark erhöhen. Ausserdem widersprächen sie wohl dem Bedürfnis vieler Bernerinnen und Berner, Kandidierende aus der ganzen Stadt wählen zu können.

Fusionsabstimmung im Juni 2023

Der vorliegende Zwischenbericht des Gemeinderates wird zusammen mit dem Kreditantrag im ersten Quartal 2022 vom Stadtrat behandelt. In Ostermundigen wird der Grosse Gemeinderat im selben Zeitraum über eine analoge Vorlage befinden. Gemeinderatsbeschluss und Medienkommunikation in Bern erfolgen früher als in Ostermundigen, weil Stadtratsgeschäfte einen längeren Vorlauf benötigen als Geschäfte des Grossen Gemeinderates.

Parallel zu diesem aktuellen politischen Prozess laufen die drei anderen Teilprojekte der Fusionsverhandlungen weiter. Es handelt sich dabei erstens um das umfangreiche «Teilprojekt Aufgabenerfüllung», das klärt, wie und in welcher Form alle Aufgaben von der Abfallentsorgung bis zum Schulwesen in der künftig fusionierten Gemeinde erfüllt werden. Ein weiteres «Teilprojekt Finanzen» befasst sich mit der Zusammenführung der beiden Finanzhaushalte sowie den Regelungen für die Übergangszeit. Das «Teilprojekt Personal» schliesslich betrifft die Zusammenführung des Gemeindepersonals in der Stadtverwaltung nach der Fusion.

Die Resultate der Fusionsverhandlungen münden in den Fusionsvertrag, das Organisationsreglement (Gemeindeordnung) und das Fusionsreglement, die im Sommer 2022 in die Konsultation gehen und ab Herbst 2022 in beiden Gemeinden den parlamentarischen Prozess durchlaufen sollen. Am 18. Juni 2023 soll in Bern und Ostermundigen über die Fusionsvorlage abgestimmt werden. Bei einem Ja zur Fusion würden die beiden Gemeinden Anfang 2025 formell fusioniert.

Gemeinderat der Stadt Bern

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