Gemeinderat erlässt Betreuungsverordnung
Die Einführung der Betreuungsgutscheine ist auf Kurs
Die Vorbereitungsarbeiten für die Einführung der Betreuungsgutscheine in Kindertagesstätten (Kitas) laufen auf Hochtouren. Die Arbeiten sind auf Kurs und die Betreuungsgutscheine starten wie geplant am 1. Januar 2014. Mit dem Erlass der Betreuungsverordnung durch den Gemeinderat steht nun auch die letzte nötige rechtliche Grundlage.
«Wir sind auf Kurs und gut vorbereitet», sagte Gemeinderätin Franziska Teuscher an der Medienkonferenz zur Betreuungsverordnung und betonte: «Die Betreuungsverordnung ist der letzte wichtige Mosaikstein für die Einführung der Betreuungsgutscheine.» Die Verordnung regelt die Einzelheiten zum Betreuungsreglement, welches die Stimmberechtigten am 9. Juni 2013 angenommen haben und bei dem der Systemwechsel von der Objektfinanzierung (Finanzierung der Kitas) zu den Betreuungsgutscheinen (Finanzierung der Eltern) im Zentrum steht.
Einfache und effiziente Umsetzung
Gemeinderätin Franziska Teuscher betonte, «die Betreuungsgutscheine werden möglichst einfach und effizient eingeführt, ganz im Sinne der Initiantinnen und Initianten». Dies sei angesichts des bereits bestehenden, vielfältigen Angebots und der kantonalen Vorgaben eine Herausforderung. Sie versicherte, dass die Umsetzung genau beobachtet werde – nicht nur von der Verwaltung. Ab 2014 soll eine Gruppe aus Praktikerinnen und Praktikern sowie Vertretungen aus der Politik die Umsetzung der Betreuungsgutscheine begleiten. Diese Begleitgruppe soll bei Bedarf Anpassungen bei den administrativen Abläufen oder bei der Betreuungsverordnung vorschlagen können.
Erwerbstätigkeit ist Bedingung
Die Betreuungsgutscheine gelten ab 1. Januar 2014. Anspruch auf einen Gutschein haben erwerbstätige Eltern mit Wohnsitz in der Stadt Bern gemäss ihrem Erwerbspensum. Wer in Ausbildung oder arbeitslos und vermittlungsfähig ist, hat ebenfalls Anspruch auf einen Betreuungsgutschein. Ebenso besteht ein Anspruch aus gesundheitlichen Gründen, wenn der Bedarf nach einer Betreuung aufgrund einer kindesschutzrechtlichen Massnahme gegeben ist, oder wenn die soziale Integration der Kinder und die Förderung der Chancengleichheit ohne Fremdbetreuung erwiesenermassen gefährdet sind. Vergünstigt wird die Betreuung von Kindern ab drei Monaten bis zum Abschluss des Kindergartens in einer zugelassenen Kita.
Betreuungsplatz selber suchen
Erwerbstätige Eltern erhalten einen Betreuungsgutschein, wenn sie einen von der Kita bestätigten Betreuungsplatz haben. Die Eltern sind also selber verantwortlich für die Suche des Betreuungsplatzes. Das heisst auch, dass die bisherige Zentrale Vermittlungsstelle des Jugendamts die generelle Vermittlung von Kitaplätzen nicht mehr anbieten wird. Sie wird sich ab 2014 mit deutlich reduzierten Personalkapazitäten auf die Information der Eltern sowie die Hilfe bei der Vermittlung von Plätzen bei sozialer Dringlichkeit beschränken. Eltern, die bisher keinen subventionierten Betreuungsplatz gehabt haben, können seit Anfang November 2013 die nötigen Unterlagen beim Jugendamt einreichen. Bedingung ist, dass sie eine Betreuungsplatzbestätigung einer Kita haben, die sich am System der Betreuungsgutscheine beteiligt.
Nächste Schritte
Das Jugendamt ist daran, die bestehenden subventionierten Betreuungsverhältnisse ins Betreuungsgutscheinsystem zu überführen und die Höhe der Betreuungsgutscheine auf Grund der Erwerbspensen und Einkommensverhältnisse der Eltern zu berechnen. Bis heute sind rund 2 000 Tarifberechnungen abgeschlossen. Wegen fehlenden oder unvollständigen Angaben der Eltern sind noch gut 100 Berechnungen offen. Der Versand der Betreuungsgutscheine an die Eltern wird ab Mitte November 2013 erfolgen. Betreuungsgutscheine können ab 1. Januar 2014 in den 57 Kitas in der Stadt Bern, die zurzeit beim neuen System mitmachen, eingelöst werden. Zusätzliche neue Kitas, die Betreuungsgutscheine entgegen nehmen wollen, werden vom Jugendamt laufend aufgenommen. Zu beachten ist, dass die Kita selber entscheiden kann, wie viele Betreuungsgutscheine sie entgegen nehmen will und welches Mindestbetreuungspensum in der Kita angeboten wird.
Informationsmöglichkeiten
Die Einführung der Betreuungsgutscheine bringt für Eltern verschiedene Änderungen. Das Jugendamt bietet bei Fragen und Unsicherheiten von Eltern verschiedene Informationsmöglichkeiten an:
- Informationsstelle (bisher Zentrale Vermittlungsstelle): Telefon 031 321 51 15 (jeweils Mo – Do 13.00 – 17.00 Uhr)
- Internet: www.bern.ch/betreuungsgutscheine
- Persönliche Sprechstunde (vor allem im Zusammenhang mit Tarifberechnungen): ab sofort bis 19. Dezember 2013, jeden Donnerstag von 17.00 – 19.00 Uhr im Jugendamt der Stadt Bern, Effingerstrasse 21, 3. Stock (Anmeldung nicht notwendig).
Downloads
Titel | Bearbeitet | Grösse |
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Betreuungsverordnung (PDF, 114.0 KB) | 14.11.2013 | 114.0 KB |
Fragen und Antworten Betreuungsgutscheine (PDF, 164.8 KB) | 14.11.2013 | 164.8 KB |
Präsentation MK Betreuungsverordnung (PDF, 132.8 KB) | 14.11.2013 | 132.8 KB |
Referat Franziska Teuscher Betreuungsverordnung (PDF, 92.2 KB) | 14.11.2013 | 92.2 KB |