Feuerwerkreglement
Die Berner Altstadt soll besser geschützt werden
Das Abbrennen von Feuerwerk in der Altstadt soll künftig verboten werden, um sie besser vor Bränden zu schützen. Der Gemeinderat hat ein entsprechendes Feuerwerkreglement zuhanden des Stadtrats verabschiedet.
Obwohl die Berner Altstadt bereits 1983 in die Liste des UNESCO-Welterbes aufgenommen wurde, besteht bis heute keine gesetzliche Regelung für das Abbrennen von Feuerwerk. Nun hat die Direktion für Sicherheit, Umwelt und Energie ein Feuerwerkreglement erarbeitet. Dieses verbietet das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in der unteren und oberen Altstadt (UNESCO-Perimeter) sowie das Steigenlassen von Himmelslaternen auf dem ganzen Stadtgebiet. Diese Regel gilt auch am 1. August und in der Nacht von Silvester auf Neujahr. In besonderen Fällen, zum Beispiel bei einer Veranstaltung von öffentlichem Interesse, kann das Polizeiinspektorat nach Rücksprache mit der Berufsfeuerwehr Bern Ausnahmen erlassen.
Feuerwerksverbote auch in anderen Städten
Die Altstadt weist aufgrund der speziellen Bauweise der Häuser und der schlechten Zugänglichkeit ein erhöhtes Risiko für einen Grossbrand auf. So können sich Feuer unbemerkt entwickeln und sehr schnell auf benachbarte Gebäude übergreifen. Für die Einsatzkräfte der Feuerwehr ist eine Intervention vor Ort zudem wegen der zahlreichen engen Gassen, Innenhöfe und Laubengänge stark erschwert.
Ein Feuerwerksverbot im historischen Kern kennen heute viele Städte sowohl in der Schweiz wie im Ausland. Der Gemeinderat trägt mit dem Reglement auch dem Umstand Rechnung, dass das Abbrennen von Feuerwerk in den letzten Jahren stark zugenommen hat und das Risiko eines Brandes entsprechend gestiegen ist. Zudem kommt es immer wieder zu heiklen Zwischenfällen, weil Feuerwerkskörper inmitten von Menschenmassen abgefeuert werden.
Von der Vereinigung der Altstadtleiste wird das Feuerwerksverbot in der Altstadt grundsätzlich begrüsst. Das Reglement muss nun noch vom Stadtrat verabschiedet werden.
Downloads
Titel | Bearbeitet |
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Feuerwerksreglement (PDF, 768.3 KB) | 22.01.2014 |
Vortrag zum Reglement (PDF, 100.0 KB) | 22.01.2014 |