Covid-Hilfspaket: Notunterstützung über die Geschäftsmieten
Die Stadtregierung hat die Eckwerte für ein Corona-Hilfspaket festgelegt: Das lokale Gewerbe soll mit fünf Millionen Franken gezielt über Mietzinsbeiträge für Geschäftsräume unterstützt werden. Dieser Ansatz erlaube es, den von der Corona-Krise hart getroffenen Firmen rasch, effizient und nachhaltig zu helfen. Der Antrag des Gemeinderats soll dem Stadtrat noch in diesem Jahr vorgelegt werden.
Der Gemeinderat hat am letzten Mittwoch seine Absicht bekräftigt, dem Stadtrat rasch einen Vorschlag für eine Covid-Notunterstützung für stark von der Pandemie betroffene Firmen zur Beschlussfassung vorzulegen. Die Hilfe soll im Bereich der Geschäftsmieten ansetzen, wo es bisher keine Regelung auf Bundes- oder Kantonsebene gibt. Der Gemeinderat hat folgende Eckpunkte festgelegt:
- Ziel ist jeweils eine Einigungslösung zwischen Mieterschaft, Vermieterschaft und Stadt Bern zu erwirken, bei der alle drei Parteien einen möglichst paritätischen Beitrag leisten. Die konkrete Höhe der jeweiligen Beiträge ist in Verhandlungen zu klären. Damit ein städtischer Beitrag gewährt wird, ist ein Beitrag der Vermieterschaft zwingend erforderlich. Die Stadt Bern orientiert sich dabei am Modell des Kantons Basel Stadt im Lockdown im Frühjahr.
- Zielgruppe sind juristische Personen oder Einzelfirmen mit Sitz in der Stadt Bern, welche auf dem Gemeindegebiet eine oder mehrere Geschäftsliegenschaften mieten. Die jeweiligen Firmen sind entweder von einer Betriebsschliessung aufgrund behördlicher Anweisungen oder von markanten coronabedingten Umsatzeinbussen betroffen.
- Unterstützt werden sollen voraussichtlich Mietkosten zwischen November 2020 bis im März 2021.
- Die gewährten Beträge werden sowohl im Einzelfall als auch bezogen auf die Gesamtsumme plafoniert.
- Das städtische Hilfspaket ist auf maximal fünf Millionen Franken begrenzt. Dies gilt abzüglich der personellen Ressourcen für die Bearbeitung der Gesuche.
Auf Basis dieser Eckwerte wird nun der entsprechende Antrag an den Stadtrat ausgearbeitet. Ziel ist es, dass der Stadtrat an seiner letzten Sitzung in diesem Jahr am 17. Dezember 2020 über dieses Konzept des Gemeinderats befinden kann. Die entsprechende Verordnung soll anschliessend im Januar umgehend dem Stadtrat vorgelegt werden.
Anstoss erfolgte durch «Runden Tisch»
Mit der nun angestrebten Geschäftsmieten-Lösung setzt die Stadtregierung eine Forderung des «Runden Tischs» vom 16. November um. Neben den Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretungen hatten dort auch Parteien und Organisationen die Erwartung eines finanziellen Engagements der Stadt geäussert. Der Gemeinderat ist der Überzeugung, dass er die lokale Wirtschaft in dieser schwierigen Situation mit dem vorgeschlagenen Mittel rasch, effizient und nachhaltig unterstützen kann.
Dokumente
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Vortrag zu Kommunale Corona-Notunterstützung Detailkonzept (PDF, 146.4 KB) |