Corona: Start zur Mietzinshilfe der Stadt Bern
Die Corona-Notunterstützung der Stadt Bern läuft am Montag, 1. Februar 2021 an. Sie erfolgt in Form einer Mietzinshilfe für Unternehmen, die in der Stadt Bern steuerpflichtig sind. Besteht eine Einigung über eine substanzielle Mietzinsreduktion zwischen Mieterschaft und Vermieterschaft, kann die Vermieterschaft anschliessend auf der Webseite des Wirtschaftsamtes Mietzinshilfe beantragen.
Die Stadtregierung ist tief besorgt über die Folgen der Corona-Pandemie für das wirtschaftliche Leben in der Stadt Bern. Sie ist sich bewusst, dass die anhaltenden Einschränkungen viele Betriebe in eine existenzbedrohende Situation bringen. Der Gemeinderat hat deshalb noch im vergangenen Jahr eine Corona-Notunterstützung aufgegleist – die entsprechende Verordnung hat er Mitte Januar 2021 verabschiedet.
Nun läuft die Corona-Notunterstützung am 1. Februar 2021 an. Gesuche für die Mietzinshilfe können ab kommendem Montag eingereicht werden, die letzten Gesuche müssen bis zum 30. April 2021 eingereicht sein. Die Gesuche werden einzeln und in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet – ein Rechtsanspruch auf Mietzinshilfe besteht nicht.
Solidarität der Vermieterinnen und Vermieter ist gefragt
Die städtische Notunterstützung erfolgt in Form einer Mietzinshilfe für Unternehmen, die in der Stadt Bern steuerpflichtig sind. Die Stadt Bern beteiligt sich an den Mietausfällen, wenn sich die Vermieterschaft mit ihrer Mieterschaft auf eine substanzielle Mietzinsreduktion im Zeitraum vom 1. November 2020 bis zum 31. März 2021 einigt. Die Stadt Bern kann die Vermieterschaft durch geeignete Informationsmassnahmen auf das städtische Unterstützungsinstrument hinweisen und damit den Abschluss freiwilliger Vereinbarungen unterstützen. Konnte eine Mieterschaft mit ihrer Vermieterschaft keine Einigung erzielten, kann sich die Mieterschaft gegebenenfalls beim Wirtschaftsamt melden (wirtschaftsamt@bern.ch). Zusätzlich sieht das Unterstützungsmodell vor, dass die Stadt Bern Unternehmen mit eigenen Geschäftsräumlichkeiten und einer Umsatzeinbusse von mindestens 40 Prozent mit einem Härtefallbeitrag unterstützen kann.
«Das städtische Unterstützungsinstrument wurde in Rekordtempo auf die Beine gestellt», sagte Stadtpräsident Alec von Graffenried heute vor den Medien. Dies sei notwendig gewesen, weil die Situation nach einem schwierigen Jahr in vielen Betrieben ernst sei. Durch die neuerlichen Schliessungen aufgrund der drohenden dritten Welle habe sich die Ausgangslage noch zusätzlich verschärft. «Umso wichtiger ist, es, dass wir ein Instrument haben, das rasch und unkompliziert umgesetzt werden kann. Damit können die Unternehmen schnell entlastet werden», erläuterte Alec von Graffenried. Er fügte aber auch an: «Damit den notleidenden Unternehmen effektiv und schnell geholfen werden kann, sind wir auf die Solidarität der Vermieterinnen und Vermieter angewiesen.» Insgesamt stehen für die städtischen Unterstützungsmassnahmen die vom Stadtrat im Dezember 2020 bewilligten fünf Millionen Franken zur Verfügung.
Informationen und Unterlagen im Internet
Die Anlaufstelle für Mieterschaft und Vermieterschaft ist die Webseite des Wirtschaftsamtes der Stadt Bern (www.bern.ch/wirtschaftsamt). Auf dieser Seite sind die entsprechende Verordnung und die wichtigsten Erklärungen zum Wesen der Mietzinshilfe zu finden. In der Rubrik FAQ sind die Antworten zu den drängendsten Fragen formuliert: Was sind die Voraussetzungen für eine Mietzinshilfe? Wer muss das Gesuch wo und wann einreichen? Mit wieviel Unterstützung kann eine Firma pro Monat rechnen?
Ebenfalls aufgeschaltet sind die Anträge zur Mietzinshilfe und für den Härtefallbeitrag. In beiden Fällen kann das elektronische Antragsformular ab Montag, 1. Februar 2021 ausgefüllt werden. Bei den Formularen handelt es sich um einfache Webformulare, welche die Gesuchstellenden Schritt für Schritt bis zum Abschluss der Gesuchseinreichung leiten.
Sollten bei Mieterschaft oder Vermieterschaft weitere Fragen bestehen, betreibt das Wirtschaftsamt ab dem 1. Februar 2021 während den Bürozeiten eine Telefon-Hotline (058 122 06 10). Fragen können auch schriftlich gestellt werden an: mietzinshilfe@bern.ch.
Die Verordnung über die Corona-Notunterstützung (SSSB 901.1) ist hier aufgeschaltet: https://stadtrecht.bern.ch/lex-901_1